Piwik Webtracking Image

Versöhnliches zur Vorweihnachtszeit

MEDIATION Gesetz zur Streitschlichtung trifft auf Einigkeit im Bundestag. Außergerichtliche Konfliktlösung soll Kosten sparen und Nerven schonen

19.12.2011
2023-08-30T12:16:54.7200Z
5 Min

Vielleicht war es der Geist der besinnlichen Adventszeit, der vergangenen Donnerstag durch den Plenarsaal im Bundestag wehte. Vielleicht war es aber auch der Inhalt des Gesetzentwurfs, der zur interfraktionellen Einigkeit führte. Jedenfalls befürworteten die Abgeordneten die vom Rechtsausschuss verabschiedete Vorlage zur Mediation einstimmig. Konflikte sollen künftig außergerichtlich und trotzdem rechtsgültig gelöst werden.

Sowohl private als auch geschäftliche Streitigkeiten lassen sich durch Mediation lösen - und werden teils auch bereits im Rahmen von Mediationsverfahren gelöst. Oftmals werden die Ergebnisse der Mediation, bei der ein neutraler Moderator gemeinsam mit den Konfliktparteien eine Lösung erarbeitet, einvernehmlich, schneller und kostengünstiger als in einem Gerichtsverfahren erzielt. Um also die Streitkultur in Deutschland zu verbessern, soll die außergerichtliche Mediation gestärkt und gefördert werden. Der Mediator soll immer von beiden Parteien gemeinsam ausgewählt werden; ist er aber der Überzeugung, dass keine Einigung erzielt werden kann, hat er das Recht, die Mediation zu beenden.

Zufriedene Versicherer

Ein Beispiel: Die Wohnungsbesitzerin war total aufgebracht. Nach der Renovierung ihrer vier Wände ging für sie der Ärger los - mit nochmals viel Schmutz und Dreck. Denn nach dem Trockenausbau durch einen örtlichen Handwerker hatten sich an einer Wand die Rigipsplatten gewellt. Sie mussten herausgerissen werden. Es stellte sich heraus, dass die Wand dahinter feucht war. Die Frau wollte entschädigt werden, der Handwerker winkte ab. So erreichte ihr Hilferuf ihre Versicherung. Die empfahl ihr einen Mediator. Und zur großen Überraschung der Kundin war das Problem bereits nach wenigen Gesprächen gelöst - auch weil dem Handwerker an seinem guten Ruf gelegen war. Er erkannte, dass vorher eine Feuchtigkeitsprüfung notwendig gewesen wäre. Auf Vermittlung des Mediators bot der Handwerker nun an, die Wand auf seine Kosten zu erneuern. Bereits nach kurzer Zeit freute sich die Kundin: Der Schaden war behoben und sie "sehr glücklich".

Die Versicherungswirtschaft begrüßte das neue Gesetz. "Wenn zwei sich streiten, hilft ein Dritter", so die einfache Formel. Deutsche Versicherungen arbeiten schon lange mit Mediationsverfahren. Sie weisen ihre Kunden aktiv auf diese Möglichkeit der Streitbeilegung hin, die bisher noch relativ unbekannt ist.

"Mittlerweile haben 65 Prozent der Deutschen den Begriff immerhin schon einmal gehört - und verwechseln ihn nicht mehr mit der Meditation. Das sind acht Prozent mehr als im vergangenen Jahr", erklärte die SPD-Abgeordnete Sonja Steffen in der einstündigen Plenardebatte.

Lange Beratunsphase

Die Versicherer erhoffen sich nach eigenen Angaben, dass das Verfahren durch das neue Gesetz nun endlich an Bekanntheit gewinnt. Den Entwurf des Gesetzes "Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" (17/5335) hatte die Bundesregierung bereits Anfang April dieses Jahres in den Bundestag eingebracht.

"Die Deutschen sind nicht nur das Land der Dichter und Denker, sie gelten auch als sehr streitfreudig", deshalb sei nicht von ungefähr eine "halbjährige Beratungszeit vorangegangen", resümierte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Andrea Astrid Voßhoff (CDU). Erst in der Vorwoche, hatte der Rechtsausschuss unisono eine entsprechende Beschlussempfehlung (17/8058) verabschiedet, acht Monate hatten die Abgeordneten an dem Gesetz gefeilt.

"Was lange währt, wird endlich gut", kommentierte der Redner der Linksfraktion, Jens Petermann, die lange Beratungsphase. Zwar nannte er das Gesetz einen "Kompromiss". Die aktuelle, endgültige Version sei aber so weit nachgebessert worden, dass "auch Die Linke heute zustimmen kann".

Seiner Meinung nach sei zu hoffen, dass der Bund entsprechend ausreichende Mittel für Mediationskostenbeihilfe zur Verfügung stellte, damit keine soziale Kluft entstehe. Jeder müsse sich ein Mediationsverfahren leisten können. "Ansonsten ist dieses Gesetz eine Erfolgsgeschichte und darf sich auch unserer Zustimmung erfreuen", schloss Petermann seine Rede.

"Jeder vermiedene Prozess ist ein guter Prozess", fügte Andrea Astrid Voßhoff während ihrer Redezeit hinzu und fuhr fort: Das neue Gesetz sei für sie ein "hervorragend gelungenen Gesetz". Oftmals seien bei herkömmlichen Gerichtsprozessen beide Streitparteien Verlierer gewesen. Jetzt könnten sie ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und selbstständig Lösungen erarbeiten.

Der FDP-Abgeordnete Christian Ahrendt betonte eingangs, dass es sich tatsächlich um einen "einstimmigen Beschluss des Rechtsausschusses handele" und das Gesetz ein "Meilenstein der außergerichtlichen Konfliktlösung" sei. Dass die Streitparteien, "bevor sie den Richter anrufen, versuchen, außergerichtlich zu einer Lösung zu kommen, das ist der Kernpunkt des Gesetzes", zeigt sich Ahrend überzeugt. Denn das Gesetz solle ja schließlich "außergerichtliche Streitschlichtung stärken". Abschließend wies der FDP-Politiker darauf hin, dass auch die "Ausbildung von Mediatoren im Gesetz geregelt ist, damit sie in der Lage sind, die außergerichtliche Einigung zu erreichen".

Mediationskostenhilfe

Ingrid Hönlinger, Rednerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, unterstrich wie ihre Vorredner die Bedeutung des Gesetzes und die interfraktionelle Einigkeit. "Der heutige Tag ist ein Festtag für unser Land, für alle Bürgerinnen und Bürger", sagte Hönlinger und betonte, sie sehen eine "neue Ära alternativer Konfliktlösung". Allerdings müsse der nächste große Schritt die "Einführung der Mediationskostenhilfe" sein, pflichtete sie ihrem Oppositionskollegen der Linksfraktion bei. Es gebe "ja auch Verfahrens- und Prozesskostenhilfe", argumentierte sie, Mediation solle allen Menschen offen stehen.

"Wir merken, dass die deutschen Kunden sich die Mediation wünschen", sagte der Sprecher einer großen deutschen Versicherung auf Anfrage. Er untermauerte seine Aussage mit dem Verweis auf einen überdurchschnittlichen Anstieg an Fällen, in denen Mediation in jüngster Vergangenheit zur Anwendung gekommen sei. Waren es danach im Jahr 2010 nur 300 Fälle gewesen, die sein Unternehmen mittels Mediation habe bearbeiten und lösen können, so seien es bereits 6.000 Fällen in diesem Jahr gewesen. Insgesamt habe es 400.000 derartige Fälle in Deutschland gegeben, die durch Mediation in diesem Jahr gelöst werden konnten.

Allerdings ist die Mediation entgegen der verbreiteten Annahme für Blechschäden im Straßenverkehr vollkommen ungeeignet. Das sind Haftpflichtschäden, die die Versicherer ohnehin unter sich ausmachen. Wenn die sich nicht einigen können, dann gehen die Fälle im Regelfall direkt vor Gericht.

Erfolg

"Meilenstein" und "Erfolgsgeschichte" nannten die Abgeordneten das neue Gesetz. Dazu passend ein weiteres Beispiel, das in der Versicherungsbranche kursiert. Es passt nicht nur zur Stimmung in der Debatte, sondern auch zur Vorweihnachtszeit bestens: Ein Arbeitgeber habe eine Gehaltsrückzahlung von einem Arbeitnehmer gefordert. Nach Einschaltung eines Mediators stellte sich heraus, dass die Forderungen unberechtig waren und aufgrund von Fehlbuchungen des Steuerberaters zustande kamen. Der Fall wird schließlich ohne wirtschaftlichen Schaden für beide Seiten zufriedenstellend geregelt. Und weil sich der Arbeitnehmer in der Problemlösung so kooperativ verhalten habe, bekommt er sogar eine Gehaltserhöhung. erena Renneberg z