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Harsche Worte zum Fiskalpakt

23.01.2012
2023-08-30T12:17:23.7200Z
2 Min

EUROPA III

Der Zeitplan ist ehrgeizig. Beim EU-Gipfel am 30. Januar wollen sich die europäischen Staats- und Regierungschef auf den Fiskalpakt mit seinen neuen Regeln zur Haushaltsdisziplin einigen. Beim folgenden Gipfel am 2. März soll der Vertrag im Idealfall unterzeichnet werden. Doch während die Arbeitsebene an den letzten Formulierungen feilt, nimmt die Kritik an dem völkerrechtlichen Vertrag zu, den Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beim EU-Gipfel am 9. Dezember durchgesetzt hatte.

Die bisher harschesten Worte kamen aus Finnland, dessen Außenminister Erkki Tuomioja den Vertrag als "im besten Fall überflüssig, im schlimmsten schädlich" bezeichnet. Sozialdemokrat Tuomioja spricht zwar nur für den kleinen Koalitionspartner und nicht für die gesamte Regierung. Da Finnland jedoch gemeinsam mit Deutschland, den Niederlanden und Luxemburg zu den letzten vier Ländern der Eurozone mit der Bestnote AAA aller Rating-Agenturen gehört, findet seine Kritik Aufmerksamkeit.

Eine äußerst skeptische Haltung zum Fiskalpakt nehmen auch das Europäische Parlament und die EU-Kommission ein (siehe Beitrag rechts). Die Abgeordneten sind verärgert, dass die Regierungen einen völkerrechtlichen Vertrag abschließen wollen, auf den das Parlament formal keinen Einfluss nehmen kann.

Kritik kommt aber auch aus der Europäischen Zentralbank. EZB-Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen mahnte einen "rigoroseren" Text an. Er kritisierte beispielweise, dass es nach wie vor ein Hintertürchen gebe, Sanktionen im Defizitverfahren zu vermeiden. "Ungewöhnliche Umstände" könnten nämlich als mildernder Faktor gewertet werden, was die EZB als Aufweichung des Pakts sieht.

Asmussen wie auch die Bundesregierung monieren, dass die EU-Kommission Länder, die die geplante Schuldenbremse nicht umsetzen, nicht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen kann. Die Schuldenbremse nach deutschem Vorbild, für Merkel eine der zentralen Errungenschaften des Dezember-Gipfels, könnte ohnehin geringe Wirkung entfalten, wenn sie nicht in den jeweiligen nationalen Verfassung festgeschrieben wird. Aktuell sieht der Vertragsentwurf vor, dass die Schuldenbremse "möglichst" in den Verfassungen festgeschrieben werden soll.

Die Bundesregierung sieht den Fiskalpakt als Voraussetzung für den permanenten Rettungsmechanismus ESM. So sollen nur Länder, die den Fiskalpakt ratifiziert haben, Hilfe aus dem ESM empfangen. Noch ist offen, ob sich Berlin mit dieser Forderung durchsetzen wird.

Die Autorin ist Korrespondentin der "Wirtschaftswoche".