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Mehr Konkurrenz bei Fernbussen

23.01.2012
2023-08-30T12:17:24.7200Z
2 Min

VERkehr und Bau

Der Fernbuslinienverkehr soll liberalisiert werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften (17/8233) vor, der am vergangenen Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wurde. Danach sollen die bisherigen Beschränkungen im Fernbuslinienverkehr weitgehend aufgehoben werden. Weder gegenüber den Eisenbahn noch gegenüber anderen Fernbuslinienverkehren soll es einen Konkurrenzschutz geben. Allerdings soll die Beförderung von Personen zwischen zwei Haltestellen mit einem Abstand von weniger als 50 Kilometern unzulässig sein. Damit soll der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) geschützt werden.

Beraten wurde auch ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/7046) zur Änderung personenbeförderungs- und mautrechtlicher Vorschriften, der ebenfalls eine Öffnung des Omnibusfernlinienverkehrs vorsieht - bei gleichzeitiger Anpassung der Wettbewerbsbedingungen im Verhältnis zum Eisenbahnverkehr. Die beiden Fraktionen wollen mit ihrem Entwurf die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in nationales Recht umsetzen. In dieser Verordnung wird geregelt, wie "zuständige Behörden unter Einhaltung des Gemeinschaftsrechts im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs tätig werden können, um die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu gewährleisten, die unter anderem zahlreicher, sicherer, höherwertig oder preisgünstiger sind als diejenigen, die das freie Spiel des Marktes ermöglicht hätte", schreiben die Fraktionen.

Die Linksfraktion fordert hingegen in einem Antrag (17/7487), dass die Bundesregierung ihre Pläne für eine vollständige Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs aufgibt. Stattdessen solle sie dafür sorgen, dass die Fernverkehrsangebote auf dem Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes zumindest wieder auf das Niveau von vor 1994 erhöht werden. Die Oberzentren müssten dabei mit mindestens sechs Zugpaaren täglich in den Schienenpersonenfernverkehr eingebunden werden. Dabei sei zu prüfen, inwieweit die Wiedereinführung der Zuggattung Interregio oder einer vergleichbaren Art von Zügen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Fernverkehrsangebote in der Fläche führe, sinnvoll sei. Die drei Initiativen wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.