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»UN-Konvention schlecht umgesetzt«

13.02.2012
2023-08-30T12:17:25.7200Z
1 Min

FAMILIE

Das Deutsche Institut für Menschenrechte moniert die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Der Institutsmitarbeiter Hendrik Cremer begrüßte es am vergangenen Mittwoch vor dem Familienausschuss zwar ausdrücklich, dass Deutschland seine Vorbehaltserklärung im Juli 2010 zurückgenommen hat. Allerdings habe sich in der Praxis seitdem nichts geändert. Deutschland hatte mit seiner Vorbehaltserklärung ausländerrechtlichen Bestimmungen ursprünglich Vorrang vor Teilen der Konvention eingeräumt.

Konkret forderte Cremer von den Abgeordneten Nachbesserungen für Kinder im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Gemäß der UN-Konvention seien alle Menschen bis zum Erreichen der Volljährigkeit als Kinder anzusehen. Doch gerade 16- bis 17-Jährige würden von den deutschen Behörden all zu oft wie Erwachsene behandelt. Besonders gravierende Probleme benannte Cremer beim Umgang mit unbegleiteten Kindern, das heißt Kindern, die ohne volljährige Familienmitglieder nach Deutschland kommen. Es stehe im klaren Widerspruch zu Artikel 20 der Konvention, wenn diese in Sammel- oder Massenunterkünften untergebracht werden. Sie seien vielmehr in einer Pflegefamilie oder einer anderen kindgerechten Unterkunft zu betreuen.

Unterstützung bekam Cremer für seine Kritik von Seiten der Oppositionsfraktionen. Den Verweis der CDU/CSU auf die Aufgaben der Länder und Kommunen in diesem Bereich wollte Cremer nicht gelten lassen. Die völkerrechtlich bindende Konvention nehme aus gutem Grund keine Rücksicht auf die föderale Ordnung. Der Bund müsse ihr Geltung verschaffen.