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15 Jahre Haft für Genitalverstümmelung

JUSTIZ Debatte über höheres Strafmaß zum Schutz von Frauen und Mädchen

13.02.2012
2023-08-30T12:17:25.7200Z
2 Min

Genitalverstümmelung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich als schwere Körperverletzung im Strafgesetzbuch geregelt werden. Damit würde die Höchststrafe 15 Jahre betragen, wenn die Tat absichtlich oder zumindest wissentlich herbeigeführt wird, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion (17/4759), den der Bundestag am vergangenen Donnerstag erstmals debattierte. Redner aller Fraktionen vertraten unisono die Auffassung, dass Mädchen und Frauen in Deutschland bestmöglich vor der ungewollten Beschneidung geschützt werden müssen.

Bei der Genitalverstümmelung handelt es sich zumeist um Eingriffe an den weiblichen Genitalien, die an Mädchen zwischen dem siebten Lebenstag und dem 18. Lebensjahr vorgenommen werden. Dabei werden wesentliche Teile der Sexualorgane beschädigt, in der Regel sogar entfernt.

Nach Schätzung der Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" leben etwa 18.000 von Genitalverstümmelung betroffene und weitere 5.000 gefährdete Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund in Deutschland. "Terre des Femmes" hatte im Vorfeld der Debatte die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechendes Gesetz zum Schutz der Frauen vorzulegen. "Zusammen mit einem konkreten Schutzprogramm für die Gefährdeten kann das Gesetz dazu beitragen, dass in Zukunft Mädchen in Deutschland unversehrt aufwachsen", heißt es seitens der Organisation. "150 Millionen Frauen sind weltweit betroffen. Jedes Jahr kommen drei Millionen weitere hinzu", ergänzte die CDU-Abgeordnete Ute Granold in der Debatte. Sie betonte, jede dieser Frauen sei "eine zu viel".

"Der Schmerz war so furchtbar, dass ich nur noch sterben wollte", zitierte die FDP-Abgeordnete Marina Schuster eine Passage aus "Die Wüstenblume", der Autobiografie des somalischstämmigen Models Waris Dirie.

Für die Fraktion der Antragsteller sprach Monika Lazar. "Weder Religion, noch Kultur schreiben die Geschlechtsverstümmelung vor", begründete sie die Forderung nach einer Verschärfung des Strafmaßes. Durch Flucht und Migration sei die Geschlechtsverstümmelung "auch in der EU angekommen". Es handele sich um eine schwere Menschenrechtsverletzung, für die in Deutschland kein Platz sein dürfe. "Die Mädchen und Frauen sind auf uns angewiesen", appelierte sie an das Plenum.

Auf die physischen und psychischen Folgen für die Frauen ging Sonja Steffen von der SPD-Fraktion eindringlich ein: "Blutverlust, Organversagen, Totgeburten" seien nur einige der "weitreichenden Folgen für Leib, Leben und Würde der Frauen".

Dass die Frauen durch diese Maßnahme bewusst unterworfen werden sollten, indem sie "ihre sexuelle Selbstbestimmtheit und einen Teil ihrer Persönlichkeit" verlieren, ergänzte die Abgeordnete der Linksfraktion, Yvonne Ploetz. Abschließend wurde der Gesetzentwurf zur Beratung an die Ausschüsse überwieseen.