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Schärfere Meldepflichten beschlossen

GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN Bundestag zieht Konsequenzen aus EHEC-Epidemie

13.02.2012
2023-08-30T12:17:25.7200Z
3 Min

Die Bürger sollen künftig wirksamer vor Epidemien geschützt werden. Der Bundestag beschloss dazu am vergangenen Donnerstag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7576, 17/8615). Mit dem Gesetz wird Deutschland die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsrorganisation (WHO) neu regeln. Erklärtes Ziel ist es, eine grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Mit dem Gesetz werden auch für Mumps, Röteln, Windpocken und Keuchhusten neue Arzt- und Labormeldepflichten eingeführt.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte in der Debatte, bei zwei Milliarden Flugreisen pro Jahr blieben Epidemien nicht auf eine Region beschränkt. Auch angesichts des immer schnelleren Austausches von Handelsgütern breiteten sich Krankheitserreger rascher aus. Mit den IGV gebe die internationale Gemeinschaft darauf eine Antwort. Die "gute Nachricht" für die Bevölkerung sei, dass Deutschland für globale Gefahren von Pandemien nunmehr besser gerüstet sei.

Fristverkürzung

Zudem werde auf die EHEC-Epidemie des vergangenen Jahres reagiert. Mehr als 4.000 Menschen hatten sich mit dem gefährlichen Erreger infiziert, 50 starben. "Die Zahlen der Neuinfektionen kamen zu spät", kritisierte Bahr den damaligen Informationsfluss zum Robert-Koch-Institut (RKI). Deshalb werde die Frist für die Meldung von heute 16 auf höchstens vier Tage verkürzt. Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung zur Krankheitsüberwachung und -prävention.

Die Opposition begrüßte im Grundsatz die Verkürzung der Meldefristen. Dem Entwurf zufolge muss zunächst das zuständige Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden über die Diagnose einer meldepflichtigen Erkrankung informiert werden - etwa von einem Krankenhaus, das eine solche Erkrankung feststellt.

Die SPD-Fraktion kritisierte, die Verkürzung der Meldefrist für Infektionskrankheiten auf den nächsten Arbeitstag sei bei einem Zusammentreffen mit Feiertagen immer noch zu lang. Moderne Kommunikationsmittelerlaubten durchaus eine kürzere Fristsetzung. Die Änderungen reichten nicht aus, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Bärbel Bas. Dagegen betonte die CDU-Abgeordnete Karin Maag, die Koalition habe das "Mögliche für eine Schadensminderung" im Falle eines Epidemieausbruchs getan.

Die IGV sind laut Regierung das zentrale Rechtsinstrument der WHO. Die drei Rechtsverordnungen, die zur Umsetzung der IGV aus dem Jahr 1969 erlassen worden waren, seien überholt und würden nun durch ein einheitliches Gesetz abgelöst. Die neuen Vorschriften beziehen sich etwa auf die Schaffung von Kapazitäten für den öffentlichen Gesundheitsschutz in Flughäfen und Häfen. Vorgesehen sind dafür die Flughäfen Berlin-Brandenburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München sowie die Häfen in Bremen, Bremerhaven, Hamburg, Kiel, Rostock und Wilhelmshaven. Der FDP-Abgeordnete Jens Ackermann sagte, die "Kapazitäten für den Ernstfall" müssten nun bis Mitte des Jahres eingerichtet werden.

»Wenig Unsinn«

Die Linksparlamentarierin Kathrin Vogler, sagte, der schwarz-gelbe Gesetzentwurf enthalte "ausnahmsweise so wenig Unsinn", dass die Opposition "nicht dagegen stimmt". Leider habe es die Bundesregierung aber versäumt, klare Vorsorge gegen die von Atomtransporten auf See ausgehenden Gesundheitsgefahren zu treffen. Der Grünen-Abgeordnete Harald Terpe bemängelte, das geplante Modellprojekt zur Optimierung der elektronischen Meldewege sei zu wenig ambitioniert. Es gehe nicht darum, "ob wir elektronische Medien benutzen, sondern wie und wie schnell wir sie benutzen", betonte Terpe.