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Alle für Rechtsschutz im Wahlrecht

13.02.2012
2023-08-30T12:17:25.7200Z
2 Min

WAHLRECHT

Die Bundestagsfraktionen wollen für Rechtsschutz im Wahlrecht sorgen. In der ersten Lesung eines entsprechenden Gesetzentwurfes der Linksfraktion (17/7848) verwiesen Vertreter von Koalition und Opposition darauf, dass die Fraktionen von Union, SPD, FDP und Grünen bereits an einer gemeinsamen Vorlage arbeiteten. Die vier Fraktionen wollten in den nächsten Wochen einen "praktikablen und verfassungskonformen Entwurf vorlegen" und keinen "Schnellschuss" wie Die Linke, sagte Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU).

Für die Linksfraktion verwies ihre Parteivize Halina Wawzyniak darauf, dass die Partei "Die Partei" 2009 vom Bundeswahlausschuss nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden sei und es gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel gebe. Rechtsschutz sei "erst nach der Wahl, aber nicht vor der Wahl möglich". Diesen "unhaltbaren Zustand" wolle Die Linke beenden. Danach solle eine Partei, die vom Bundeswahlausschuss nicht als Partei zugelassen wird, zum Bundesverfassungsgericht gehen können. Werden ein Kreiswahlvorschlag oder Landeslisten nicht zugelassen, solle der Gang zu den Verwaltungsgerichten eröffnet werden.

Krings betonte, man sei sich einig, dass es an dieser Stelle Handlungsbedarf gebe. Dabei sei die Verankerung des Wahlrechtsschutzes eine komplexe Aufgabe, die der Entwurf der Linksfraktion nicht erfülle. Der FDP-Abgeordnete Manuel Höferlin ergänzte, neben "grundsätzlich richtigen Gedanken" gebe es in dem Linke-Entwurf auch "problematische Stellen".

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz zeigte sich "ganz sicher", dass die Gesprächsrunde zwischen Koalition, Grünen und seiner Fraktion "in wenigen Wochen liefern" werde. Er kritisierte zugleich, dass Die Linke an diesen Gesprächen nicht beteiligt sei. "Frau Wawzyniak hätte die Möglichkeit haben müssen, ihre Argumente einzubringen", sagte Wiefelspütz. Ähnlich äußerte sich der Grünen-Parlamentarier Jerzy Montag.