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VOR 25 JAHREN ... : Streit um Stellvertreter

13.02.2012
2023-08-30T12:17:25.7200Z
1 Min

18. Februar 1987: Konstituierung

Es war die letzte Bundestagswahl im geteilten Deutschland. Am 25. Januar 1987 fuhr die Union mit 44,3 Prozent der Wählerstimmen ihr bis dato schlechtestes Wahlergebnis seit Gründung der Bundesrepublik ein. Auch die SPD war mit ihrem Ergebnis von 37 Prozent nicht zufrieden. Zwar blieb Schwarz-Gelb - die FDP kam auf 9,1 Prozent - an der Macht. Doch die eigentlichen Wahlsieger waren mit 8,3 Prozent die Grünen. Entsprechend selbstbewusst traten die 44 Abgeordneten bei der konstituierenden Sitzung des 11. Deutschen Bundestages am 18. Februar auf und stellten gleich eine Forderung: Jede Fraktion soll einen Bundestagsvizepräsidenten stellen dürfen. Auch die SPD stellte einen entsprechenden Antrag.

Damals war in der Geschäftsordnung nicht festgelegt, wie viele Stellvertreter der Chef des Parlaments hat. Es gab nur interfraktionelle Vereinbarungen, so dass es meist drei Vizepräsidenten gab. Schon 1983 versuchten die Grünen, deren Zahl auf vier zu erhöhen, um ebenfalls im Präsidium vertreten zu sein - ohne Erfolg. Das wiederholte sich 1987. Dabei argumentierten die Grünen mit guten Gründen: Die Aufgabe des Parlaments sei die Kontrolle der Regierung, sagte Antje Vollmer. Und dies müsse vor allem durch die Opposition geschehen. Daher "ist es ganz und gar undenkbar, dass das Präsidium überwiegend aus Mitgliedern jener Fraktionen zusammengesetzt ist, die sich ihrer Regierung schon subjektiv ganz besonders stark verpflichtet fühlen".

Es dauerte jedoch bis 1994, bis jede Fraktion das Recht bekam, mindestens einen Stellvertreter zu bestimmen. Erste Bundestagsvizepräsidentin der Grünen wurde Antje Vollmer.