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Keine Frage von Schuld oder Nichtschuld

Immunität Mit dem Rücktritt von Christian Wulff ist auch das Immunitätsverfahren eingestellt

20.02.2012
2023-08-30T12:17:25.7200Z
2 Min

Es wäre in der Geschichte der Bundesrepublik ein bislang einmaliger Vorgang gewesen: die Aufhebung der Immunität eines Bundespräsidenten. Denn für ihn gilt nach dem Willen des Grundgesetzes dasselbe Recht auf Immunität wie für die Abgeordneten des Bundestages. Mit dem Rücktritt Wulffs am vergangenen Freitag endete auch das bereits angestoßene parlamentarische Verfahren zur Aufhebung seiner Immunität. "Der Antrag ist faktisch gegenstandslos", sagte der Vorsitzende des Immunitätsausschusses, Thomas Strobl (CDU). Denn mit dem Ende des Mandats ende auch seine Immunität. "Eine Immunität, die es nicht mehr gibt, kann man auch nicht mehr aufheben", sagte er.

Parlamentarische Mühlen

Als Wulff vergangenen Freitag im Schloss Bellevue seinen Rücktritt verkündete, waren die parlamentarischen Mühlen des Bundestages aber bereits angelaufen: Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte eine Stunde zuvor bestätigt, das Schreiben der Staatsanwaltschaft Hannover erhalten zu haben. Darin war förmlich um die Aufhebung der Immunität von Christian Wulff gebeten worden.

Die Geschäftsordnung des Bundestages sieht für diesen Fall vor, dass der Antrag an den Ausschuss für Immunitätsangelegenheiten weitergeleitet wird. Die zuständigen Parlamentarier des Ausschusses prüfen dann den Antrag. Prüfen heißt dabei, das sie ausschließen müssen, dass hinter einem solchen Antrag möglicherweise ein politisch motivierter Willkürakt der Staatsanwaltschaft stehen könnte.

Die Gründe dafür gehen weit in die Geschichte zurück. Denn noch im letzten Jahrhundert wurden Vertreter der Legislative nur allzu oft von der Regierung und der Justiz durch willkürliche Strafverfahren an ihrer Arbeit gehindert. In Deutschland war 1933 die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes nur dadurch möglich, dass zuvor Dutzende von kommunistischen und sozialdemokratischen Abgeordneten durch eine Festnahme an ihrer Teilnahme an der Abstimmung gehindert worden waren.

Plenum entscheidet

Heutzutage prüfen die Mitglieder des Immunitätsausschusses daher gründlich jede Aufhebung der Immunität. Sie bereiten eine entsprechende Beschlussempfehlung für das Plenum vor, das dann das letzte Wort hat. Es entscheidet darüber aber ohne Aussprache.

Wichtig ist dabei aber, dass der Bundestag mit einer solchen Genehmigung keine Aussage über den Tatvorwurf, also über die Frage von Schuld oder Nichtschuld macht. Der Bundestag ermöglicht lediglich, dass die Ermittlungen überhaupt aufgenommen werden können. Wäre es im Fall von Christian Wulff also zu einer Aufhebung der Immunität gekommen, hätte dies nichts darüber ausgesagt, inwieweit die Vorwürfe gegen ihn berechtigt sind.