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Mehr Rechte für Väter

05.03.2012
2023-08-30T12:17:26.7200Z
2 Min

SORGERECHT

Sie heißen "paPPa", "Väteraufbruch" oder "Väterrechte". Es sind Vereine und Initiativen, Zusammenschlüsse verzweifelter Väter, die um ihr Sorgerrecht kämpfen oder es verloren oder nie bekommen haben. Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollen ihre Rechte gestärkt werden: Väter, die nicht mit der Mutter des gemeinsames Kindes verheiratet sind, sollen beim Jugendamt einen Antrag auf ein gemeinsames elterliches Sorgerecht stellen können. Zu einem entsprechenden Antrag der Fraktion (17/3219) hat der Rechtsausschuss einen Bericht (17/8555) erstellt, der am vergangenen Freitag im Bundestag beraten aber nicht abgestimmt wurde. Wie aus dem Bericht des Ausschusses hervorgeht, wird der Antrag in den mitberatenden Ausschüssen noch diskutiert.

Laut Grünen-Fraktion soll, wenn der Vater einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellt, das Jugendamt die Mutter über diesen informieren. Der Mutter sei eine achtwöchige Widerspruchsfrist einzuräumen. Widerspreche sie nicht und lägen dem Jugendamt keine Erkenntnisse über eine Kindeswohlgefährdung durch den Vater vor, gelte das gemeinsame Sorgerecht.

Der CSU-Abgeordnete Thomas Silberborn argumentierte mit Verweis auf eine mögliche psychische Labilität der Mutter infolge der Geburt gegen eine solche Regel. Das Schweigen der Mutter dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden. Darüber hinaus führte Silberborn den Fall einer Vergewaltigung als Beispiel an. Deshalb lehne seine Fraktion derartige "Automatismen" ab.

Wenig einverstanden mit dem Antrag zeigte sich auch Jörn Wunderlich, Abgeordneter der Linksfraktion. Er kündigte an, einen eigenen Antrag zeitnah einzubringen.

Die Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ingrid Hönlinger, warb im Plenum mit Nachdruck für den Antrag. Er habe nicht nur die Rechte der Väter, sondern auch das "Wohl des Kindes" im Blick.