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Ende der Abzocke

INTERNET Verbraucher sollen besser vor Kostenfallen geschüzt werden. Härteres Vorgehen gegen Inkassofirmen gefordert

05.03.2012
2023-08-30T12:17:27.7200Z
3 Min

Manchmal reicht schon ein falscher Mausklick und man hat ungewollt ein Abo am Hals. Auch aus einem "Gratis-SMS-Angebot" im Internet kann schnell ein teurer Spaß werden. Mehr als fünf Millionen Deutsche sind bereits in eine solche Falle getappt. Damit soll nun Schluss sein. Der Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet wird verbessert. Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am vergangenen Freitag einen von der Bundesregierung vorgelegten und vom Rechtsausschuss abgeänderten Gesetzentwurf (17/7745, 17/8805) angenommen. Lediglich die Linksfraktion enthielt sich bei der Abstimmung. Kernpunkt der Neuregelung ist die Verpflichtung der Unternehmen, beim Online-Handel mit einem Bestellbutton unmissverständlich auf entstehende Kosten hinzuweisen.

Trotz ihrer Zustimmung kritisierte die Opposition während der Debatte, dass die Regelung zu spät komme. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verwies darauf, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie zum Verbraucherrecht habe abwarten müssen und kündigte für die nahe Zukunft Schritte gegen das Vorgehen unseriöser Inkassounternehmen an.

Inkassofirmen in der Kritik

"Das Gesetz nutzt und hilft den Verbrauchern", sagte die Ministerin. Unternehmen müssten nun im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bestellung im Internet über den Preis, eventuelle weitere Folgekosten sowie über die Mindestlaufzeit von Abonnements informieren, betonte die FDP-Politikerin. Erfülle das Unternehmen diese Pflicht nicht, komme auch kein Vertrag zustande, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. "Der Verbraucher schuldet dann keine Zahlung", machte sie deutlich.

Auf "dubiose Inkassofirmen, die häufig mit kriminellen betrügerischen Abohändlern unter einer Decke stecken" machte Marianne Schieder (SPD) aufmerksam. Es sei daher auf der einen Seite zu begrüßen, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die von der SPD schon vor einem Jahr vorgelegte Initiative aufgreife. Auf der anderen Seite sei aber die Chance vertan worden, "den unsäglichen Inkassounternehmen das Handwerk zu legen", bedauerte Schieder. Die Untätigkeitsschelte der Opposition sei falsch, sagte der Unionsabgeordnete Marco Wanderwitz. Es sei zuerst eine europäische Regelung benötigt worden. Der Bundesregierung sei es dabei gelungen, die Schaltflächenlösung durchzusetzen, erklärte Wanderwitz. Kritik übte er an der von der Opposition geforderten Musterschaltfläche. Das sei nicht machbar, da man die Schaltfläche technikneutral und damit für alle Endgeräte planen müsse. Mit Blick auf den Kampf gegen unseriöse Inkassounternehmen kündigte auch Wanderwitz "in Kürze" eine Vorlage der Koalition an.

Der Verweis auf die EU-Richtlinie sei nicht überzeugend, befand Caren Lay (Die Linke). Man hätte schon viel früher regeln müssen, was auf nationaler Ebene regelbar gewesen sei, sagte sie. "Durch die Zeitverzögerung sind den Verbrauchern Schäden im mehrstelligen Millionenbereich entstanden." Auch Lay zeigte kein Verständnis dafür, dass mit dem Gesetz nicht auch gegen unseriöse Inkassounternehmen vorgegangen wird. "Abzocke und unseriöse Inkassounternehmen gehören zusammen", sagte sie. Sie sorgten dafür, dass aus einer Forderung von 20 Euro schnell eine Forderung von 1.200 Euro werde. Die Abgeordnete der Linken sprach sich für eine Musterschaltfläche aus. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass die Unternehmen die Schaltflächen bis zur Unkenntlichkeit veränderten. Die Buttonlösung sei der richtige Schritt, da somit Produkt und Endpreis klar würden, sagte Ingrid Hönlinger (Die Grünen). Dennoch habe sich ihre Fraktion mehr gewünscht. So sehe die EU-Richtlinie die Beweislast bei den Unternehmen. Aus dem Gesetz gehe das jedoch nicht eindeutig hervor, kritisierte sie.

Aus Sicht von Erik Schweickert (FDP) ist eine Musterschaltfläche "reine Kosmetik". Entscheidend sei, dass sie technikneutral ist, urteilte der FDP-Abgeordnete. Was die Beweislast angeht, so sei es schon heute "gängige Praxis, dass der Unternehmer beweisen muss, das er ein Anspruch auf sein Geld hat". Es sei daher "obsolet", dies in das Gesetz hineinzuschreiben, sagte Schweickert.