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Beispiele zur Steuerentlastung

05.03.2012
2023-08-30T12:17:27.7200Z
2 Min

FINANZEN

Inflationsbedingte und "nicht gewollte Steuerbelastungen" sollen mit dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression (17/8683) abgebaut werden. Zur Begründung heißt es, es solle verhindert werden, "dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen". Durch höhere Steuereinnahmen sei es möglich, den Bürgern Geld zurückzugeben.

Im Verhältnis zur gezahlten Steuer soll die Entlastung der unteren Einkommensgruppen am größten sein. Dazu legt die Bundesregierung Beispielrechnungen vor. So werde ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttolohn von 30.000 Euro aufgrund der Tarifänderung 2014 jährlich etwa 150 Euro weniger Steuern zahlen müssen als nach geltendem Recht. Dies entspreche einer Entlastung von 3,4 Prozent seiner bisherigen Steuerzahllast von 4.328 Euro (Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag). Ein Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttolohn von 60.000 Euro werde im Jahr 2014 dagegen nur 2,5 Prozent weniger Steuern zahlen müssen als nach geltendem Recht (bisherige Steuerbelastung 14.590 Euro).

Noch deutlicher wird die größere Entlastung unterer Einkommensgruppen nach Berechnungen der Regierung am Beispiel eines verheirateten Arbeitnehmers mit zwei Kindern. Bei einem Jahresbruttoarbeitslohn von 30.000 Euro zahle dieser Arbeitnehmer 2014 164 Euro weniger Steuern. Dies entspreche einer Entlastung von 10,6 Prozent seiner bisherigen Steuerbelastung. "Ein vergleichbarer Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresbruttolohn erfährt 2014 hingegen nur eine Entlastung von 3,3 Prozent seiner bisherigen Steuerzahllast, das sind 301 Euro weniger Steuern im Jahr", schreibt die Bundesregierung.

In dem Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen, dass hohe Einkommen wesentlich stärker zum Steueraufkommen beitragen würden als untere Einkommensgruppen. Prozentual würden höhere Einkommen weniger entlastet, nur in absoluten Beträgen betrachtet steige die Wirkung des Ausgleichs der kalten Progression bei steigender Steuerbelastung an. Dies gelte jedoch nur für mittlere Einkommen bis zum Erreichen des Höchststeuersatzes von 42 Prozent. "Bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 55.000 Euro ab 2014 kommt es zu einer tariflichen Entlastung von absolut rund 380 Euro im Jahr, die für höhere Einkommen - trotz stark steigender Steuerlast - nicht mehr zunimmt", rechnet die Bundesregierung vor.