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Begleitung beim Sterben

PETITIONEN Der Bedarf an stationären Hospizen ist derzeit nicht gedeckt. Er wird weiter steigen

12.03.2012
2023-08-30T12:17:27.7200Z
3 Min

Auf eine bundesweite Regelung darf der Petent Mark Castens nicht hoffen. "Wir haben uns in der Frage der Bereitstellung von Hospizplätzen bewusst für eine lokale Regelung entschieden, die von den Ländern gesteuert wird", machte Ulrike Flach (FDP), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), vergangene Woche vor dem Petitionsausschuss deutlich. Gerade im Falle von Hospiz- und Palliativstationen sei eine Regelung "vor Ort" am besten, betonte sie. Gleichzeitig sei es Aufgabe der Bundesregierung, "entsprechende Rahmenbedingungen zu setzen". Dies sei mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes 2009 auch geschehen, sagte die Staatssekretärin.

Respektloser Umgang

Mark Castens und seiner Familie haben die gesetzten Rahmenbedingungen nicht geholfen. Vor dem Petitionsausschuss sprach der Petent von seinen Erfahrungen während der letzten Lebensmonate seiner Mutter. Diese, sagte Castens, sei 2009 mit 61 Jahren an Lungenkrebs erkrankt. Nachdem die zuständigen Ärzte Ende des Jahres erklärt hatten, nichts mehr für sie tun zu können, habe er einen stationären Hospizplatz beantragt, sagte der Petent. Bei dem einzigen Hospiz in Bremen habe es jedoch keinen freien Platz gegeben, was dazu geführt habe, dass seine Mutter bis kurz vor ihrem Tode mehrfach von zu Hause ins Krankenhaus und zurück verlegt worden sei. "Dieser respektlose Umgang führte dazu, dass meine Mutter nie zur Ruhe kam", sagte Petent Castens und stellte klar: "So darf man mit Sterbenden nicht umgehen." In seiner Petition fordert er daher eine "bundesweite bedarfsgerechte Versorgung mit Hospizplätzen".

Dem stehen aus seiner Sicht zwei entscheidende Punkte entgegen: Da ist zum einen das derzeitige Finanzierungsmodell der Hospize mit einem 90-prozentigen Anteil der Krankenkassen und einem zehn-prozentigen Anteil an Spenden und ehrenamtlicher Tätigkeit. Das, so Castens, führe dazu, dass insbesondere in Gegenden mit einer geringen Bevölkerungsdichte ein wirtschaftliches Betreiben von Hospizen kaum möglich sei. Zum anderen fehlt es nach seiner Ansicht an einer zuverlässigen Bedarfsermittlung. Weder das BMG noch die Verbände hätten konkrete Zahlen, kritisierte der Petent und forderte "ein vernünftiges Konzept, mit dem Flächenlandkreise berücksichtigt werden, die bei der Bedarfsermittlung bisher durchs Raster fallen".

Das Ministerium sieht jedoch keinen Grund, zu einer trägerunabhängigen Bedarfsplanung überzugehen, sagte Flach. "Wir stellen den Bedarf nicht selbst fest, sondern arbeiten mit den Daten, die uns von den entsprechenden Organisationen zur Verfügung gestellt werden", antwortete sie auf Nachfragen der Abgeordneten.

Was die Finanzierung angeht, so machte der FDP-Gesundheitsexperte Jens Ackermann darauf aufmerksam, dass die Hospizverbände selbst keine Vollfinanzierung gewollt hätten. Das sei ihm bewusst, sagte Castens. Er stehe in Verbindung mit den Hospizverbänden, die eine Finanzierung zu 100 Prozent ablehnten, weil dies zu Lasten des Hospizgedankens gehe. Aus seiner Sicht müsse es hier jedoch zu einem Umdenken kommen: "Wir brauchen neue Konzepte und nicht mehr die Strukturen von 1950."

Problematische Mehrkosten

Doch der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) hält an der bisherigen Aufteilung der Finanzierung fest, wie DHPV-Geschäftsführer Benno Bolze im Gespräch mit dieser Zeitung deutlich machte. "Wir wollen keine Insellösung", sagte Bolze. Ziel sei weiterhin die Einbindung in das Gemeinwesen, "was wir durch die Einwerbung von Spenden und ehrenamtliche Arbeit erreichen".

Problematisch, fügte Bolze hinzu, sei nicht in erster Linie der Eigenanteil von zehn Prozent, sondern dass dieser häufig bei über 20 Prozent liege. Das sei der Fall, wenn Kosten von den Kassen nicht anerkannt werden. "Diese Mehrkosten sind für die Hospize nicht mehr tragbar", betonte Bolze. Auf diese Problematik hatte während der Sitzung des Ausschusses auch der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Strengmann-Kuhn aufmerksam gemacht. Die Staatssekretärin verwies auf die Gesetzeslage, wonach der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung eben bei 90 Prozent liege. "Uns ist nicht bekannt, dass es hier zu Abweichungen kommt", sagte Flach. Ausnahmen könne es nur geben, wenn es sich um "nichtzuschussfähige Leistungen" handle, stellte sie klar.

Der Petent Mark Castens zog nach der Sitzung ein ernüchterndes Fazit. Die Politiker würden den demografischen Wandel nicht ausreichend in Betracht ziehen, kritisierte er: "Wenn der Bedarf jetzt schon nicht gedeckt werden kann, wie soll das erst in der Zukunft gelingen?" Am Geld könne es eigentlich nicht scheitern, sagte Castens. Schließlich seien Krankenhausplätze, die oftmals die Alternative zu fehlenden Hospizangeboten darstellten, um ein Vielfaches teurer.