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Verhärtete Fronten

GLEICHSTELLUNG II Ein Ende im Quotenstreit ist nicht in Sicht. SPD legt Gesetzentwurf vor

12.03.2012
2023-08-30T12:17:27.7200Z
3 Min

Frauenquote ja oder nein? Nachdem diese Frage bereits am vergangenen Donnerstag kontrovers im Bundestag diskutiert worden war, stand sie einen Tag erneut im parlamentarischen Fokus: in Form eines Gesetzentwurfes der SPD-Fraktion (17/8878). Die Sozialdemokraten fordern eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent in Führungspositionen.

Die Erfüllung der Quote soll nach den Vorstellungen der Fraktion in einem mehrstufigen System erfolgen: Für Aufsichtsräte soll eine erste Stufe ab dem kommenden Jahr von insgesamt 30 Prozent pro Geschlecht gelten. Die zweite und finale Stufe mit einer 40-prozentigen Besetzung durch Frauen ab 2015. Für Vorstände soll die gleiche zweistufige Regelung gelten, allerdings fordert die SPD hier lediglich einen Frauenanteil von 20 Prozent im Jahr 2012. Bis zum Jahr 2015 müssten aber auch Vorstände die Quote von 40 Prozent erfüllen.

»Schlusslicht in Europa«

Die SPD-Abgeordnete Eva Högl argumentierte, dass Deutschland mit seinem geringen Frauenanteil in Führungspositionen, "Schlusslicht unter den Industrienationen und in Europa" sei. Diese Situation sei "mehr als peinlich". Eine Umbesetzung besetzter Positionen in Aufsichtsrat oder Vorstand wolle sie jedoch nicht verlangen: "Wir schmeißen niemanden raus, aber wir wollen die frei werdenden Plätze mit Frauen besetzten", erklärte Högl. Die Quote solle ausschließlich für neu zu besetzende Positionen gelten.

Die CDU-Parlamentarierin Andrea Astrid Voßhoff bestätigte Högl, dass Frauen in Führungspositionen "deutlich unterpräsentiert" seien. "Darüber dürfen wir auch nicht hinwegreden. Das ist richtig", räumte sie ein. Trotzdem sprach sie sich gegen eine Pflichtquote aus, dies würde "keine Probleme lösen". Ihr Fraktionskollege Stephan Harbarth plädierte für "passgenaue Lösungen", die einer starren Quote vorzuziehen seien. In Familienunternehmen sei die Führungsspitze beispielsweise davon abhängig, ob die Familie Söhne oder Töchter bekomme, argumentierte er.

Verfassungsauftrag

"Ohne Quote tut sich nichts, das haben die Unternehmen Jahrzehnte lang nachgewiesen", entgegnete Barbara Höll, Abgeordnete der Linksfraktion. Laut Verfassung seien Frauen und Männer gleichberechtigt, also müsse im Auftrag des Grundgesetzes eine Frauenquote "eigentlich in allen gesellschaftlichen Bereichen zugrunde liegen". "Davon sind wir aber noch weit entfernt", fügte Höll hinzu: Spitzenpositionen in Wirtschaft, Politik und Sport seien "vornehmlich von Männern besetzt." Höll führte an, dass Norwegen mit einer Frauenquote von etwa 40 Prozent in Führungspositionen die europäischen Länder in dieser Hinsicht anführe. Auch in anderen Ländern werde "viel getan", nur Deutschland würde "hinterherhinken". Deshalb sei Deutschland ein "gleichstellungspolitisches Entwicklungsland".

Der FDP-Parlamentarier Marco Buschmann kündigte an, den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion nicht zu unterstützten, weil seine Fraktion ein solches "Zwangsinstrument" für falsch halte: Das würde keinen gesellschaftlichen Fortschritt bringen, auch die Frauen insgesamt in Deutschland würden nicht von der Quote profitieren. Denn es gebe, so argumentierte Buschmann, nur eine geringe Zahl von Führungspositionen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerungszahl. Er schlug eine bessere Kinderbetreuung außerhalb der gängigen Arbeitszeiten vor. So könnten auch Frauen in Führungspositionen, die in Randzeiten oder über die normalen Arbeitszeiten hinaus tätig seien, eine Kinderbetreuung finden.

»Die Besten der Besten«

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beklagte Ekin Deligöz, "dass nicht mal die zuständigen Ministerinnen" im Plenum anwesend seien. Den Befürworterinnen der Frauenquote gehe es "um die Inhalte", es sei "kein Selbstzweck": "Wir wollen die festgefahrenden männlichen Strukturen aufbrechen", auch bei Männern würde die Quote ihre Zustimmung finden. "Wir wollen nur die Besten der Besten in diesem Land auf den Führungspositionen", sagte Deligöz. Zu den Besten zählten aber eben auch Frauen. Nur so könne Deutschland beziehungsweise deutsche Unternehmen überhaupt international wettbewerbsfähig bleiben.

Im Anschluss an die Erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss sowie in die mitberatenden Ausschüsse überwiesen.