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Altersbegriff auf dem Prüfstand

12.03.2012
2023-08-30T12:17:27.7200Z
1 Min

FAMILIE

Der in Deutschland übliche Altersbegriff soll in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens auf den Prüfstand. Dafür sprachen sich Experten in der vergangenen Woche in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses zum Sechsten Bericht der Bundesregierung zur Lage der älteren Generation (17/3815) übereinstimmend aus.

Der Altersbegriff sei sehr stark abhängig vom Renteneintrittsalter, erläuterte der Sozial- und Rechtswissenschaftler Thomas Klie von der Hochschule der Evangelischen Landeskirche Baden. Dies sei aber unsinnig, da es den Fähigkeiten der Menschen nicht gerecht werde. Diese Ansicht unterstützte auch der Gerontologe Andreas Kruse von der Universität Heidelberg. Auch Christian Rolfs, Experte für Versicherungsrecht von der Universität Köln, plädierte für einen Abschied von überkommenden Altersgrenzen. Diese seien diskriminierend und in vielen Fällen auch mit EU-Recht nicht in Einklang zu bringen. Dies gelte jedoch auch für Altersgrenzen, von denen Menschen profitieren. Dazu gehöre beispielsweise die verlängerte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Menschen jenseits des 58. Lebensjahres.

In der Anhörung wurden jedoch auch kritische Stimmen laut. Die Soziologin Silke van Dyk von der Universität Jena bemängelte, dass sich der Bericht der Regierung zu stark auf die Frage konzentrierte, wie die Potenziale älterer Menschen genutzt werden könnten. Fragen der sozialen Sicherung jedoch blieben unterbelichtet. Zudem gehe der Bericht nicht auf die geschlechtsspezifischen Unterschiede ein. Frauen seien stärker von Altersarmut betroffen.