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Pro und wider Whistleblower

12.03.2012
2023-08-30T12:17:27.7200Z
2 Min

ARBEIT UND SOZIALES

Die Veröffentlichung von Missständen in Behörden und Unternehmen durch deren Mitarbeiter, das sogenannte "Whistleblowing", war in der vergangenen Woche Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Die geladenen Experten gaben ihre Einschätzungen zu einem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/8567) und einem Antrag der Fraktion Die Linke (17/6492) ab. Beide Fraktionen wollen Hinweisgeber vor Jobverlust und Mobbing schützen.

Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) begrüßten "jede Aktivität", die Hinweisgebern vor Sanktionen schützt. Für einen effektiveren Schutz von Whistleblowern sprach sich auch Martin Henssler, Jura-Professor aus Köln aus. Zustimmung erhielt Henssler vom Verdi-Vertreter Jens Schubert. Dies sei "unerlässlich", um die Gesellschaft etwa vor "Gammelfleisch oder Korruption" zu schützen. Ähnlich sah das der Arbeitsrechtler Tim Wybitul: Hinweise auf Missstände in Unternehmen seien ein "wichtiges Element der Vermeidung und Korrektur von Fehlentwicklungen". Ähnlich argumentierte Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht. Beschäftigte müssten vor Nachteilen geschützt werden, wenn sie sich weigerten, Straftaten zu vertuschen.

Wenig erbaut von den Anträgen zeigten sich Vertreter des Arbeitgeberlagers. So verwies Roland Wolf, Repräsentant der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, darauf, dass Unternehmen bereits Vereinbarungen hätten, die "Arbeitnehmer zur Anzeige der Verletzung von gesetzlichen Pflichten ermächtigen".

Guido Strack, Vorsitzender des Vereins "Whistleblower-Netzwerk", bezeichnete die Rechtsprechung der Fachgerichte hingegen als "unzureichend". Er sprach sich deutlich für eine gesetzliche Regelung aus. Als aufstrebender Beamter hatte er einst Missstände in seiner Dienststelle kritisiert; wenig später wurde er aufs Abstellgleis geschoben. Strack prozessiert bis heute.