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Vorschläge zur ESM-Mitwirkung

26.03.2012
2023-08-30T12:17:28.7200Z
1 Min

PARLAMENTSBETEILIGUNG

Der Ältestenrat hat sich am vergangenen Donnerstag mit Vorschlägen zu den Beteiligungsrechten des Parlaments unter anderem beim Rettungsschirm ESM befasst.

Im Gespräch ist ein abgestuftes Mitwirkungsverfahren, das auch den Anforderungen des Verfassungsgerichtsurteils von Ende Februar 2012 zur Zuständigkeit und Zusammensetzung eines Sondergremiums ("Neunergremium") beim EFSF Rechnung trägt. Demnach soll das Plenum des Bundestages für alle grundlegenden Entscheidungen über die Gewährung von Stabilitätshilfen verantwortlich sein. Klar ist: Der Bundestag ist und bleibt "Herr seiner Entschlüsse". Er entscheidet eigenverantwortlich über sämtliche Einnahmen und Ausgaben. Fragen, die die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages betreffen, sind grundsätzlich vom Plenum zu entscheiden.

Bei möglichen schnell zu entscheidenden Angelegenheiten wird ein Verfahren unter Einbindung von Präsident und Fraktionen des Bundestages vorgeschlagen, in dem die Eilbedürftigkeit geprüft wird. Wird die Eilbedürftigkeit anerkannt, soll der Haushaltsausschuss anstelle des Plenums entscheiden können. Ihm soll auch die Kontrolle der Vorbereitung und Durchführung von Stabilitätshilfen obliegen. Sie wird ausgeübt durch ein allgemeines Stellungnahmerecht.

Speziell für Entscheidungen zum Ankauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt soll ein kleines Sondergremium geschaffen werden, das - wenn besondere Vertraulichkeit angebracht ist - die Rechte des Bundestages im Einzelfall wahrnimmt. Das letzte Wort soll jedoch stets der Bundestag als Ganzes haben: Den Vorschlägen zufolge soll das Plenum sämtliche Beteiligungsrechte des Haushaltsausschusses oder des Sondergremiums an sich ziehen können.