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Experten fordern Opferschutz

26.03.2012
2023-08-30T12:17:28.7200Z
1 Min

FAMILIE

Experten fordern Nachbesserungen beim Aufenthaltsrecht im Zuge der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung von Menschenhandel. Vor dem Familienausschuss betonten die Sachverständigen in einem Fachgespräch über den Gesetzentwurf der Regierung zur Ratifizierung (17/7316) in der vergangenen Woche einhellig, dass der Schutz der Opfer von Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und anderer Sklavenarbeit das Hauptanliegen des Abkommens sei.

Nach Ansicht der Experten muss den Opfern unabhängig davon, ob sie aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat stammen, ein "humanitäres Aufenthaltsrecht" eingeräumt werden. Das Aufenthaltsrecht sei zudem von der Frage zu entkoppeln, ob das Opfer bereit sei, in einem Strafprozess auszusagen oder anderweitig mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren. Es gehe in erster Linie um die Gewährung eines Menschenrechts und nicht um die Strafverfolgung von Tätern, argumentierte der Strafrechtler Joachim Renzikowski von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Opfer hätten einen Schutzanspruch an Deutschland, fügte Naile Tanis, Geschäftsführerin des "Bundesweiten Koordinationskreises gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess" an.

Die Experten widersprachen der Auffassung von Bundesregierung und Bundesrat (17/7368), dass die aus dem Europaratsabkommen entstehenden Verpflichtungen bezüglich aufenthalts- und asylrechtlicher Bestimmungen bereits im nationalen Recht verwirklichlicht seien. Auch die SPD-Fraktion fordert in einem Antrag (17/8156) eine Reihe von Nachbesserungen im deutschen Recht zu Gunsten der Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung.

Für Verbesserungen sprachen sich die Experten zudem bei der medizinischen und therapeutischen Betreuung von Opfern sexueller Ausbeutung aus. Auch dies dürfe nicht von ihrer Herkunft abhängig gemacht werden.