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Diskussion über Behindertenrechte

26.03.2012
2023-08-30T12:17:28.7200Z
1 Min

ARBEIT UND SOZIALES

Gut sieben Monate nachdem das Kabinett den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP) beschlossen hat, haben die Experten bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales den Fortschritten ein gemischtes Zeugnis ausgestellt. Grundlage für die Veranstaltung am vergangenen Montag waren vier Oppositionsanträge (17/7942, 17/7872, 17/7889, 17/7951).

Der NAP sei ein wichtiges Instrument, sagte Peter Bartmann von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Jedoch müssten die Maßnahmen verbindlich festgelegt werden und über das staatliche Engagement hinausgehen. Ulrich Hellmann von der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung bedauerte, dass "bei Weitem nicht alle Anregungen von Menschen mit Behinderung in den NAP Eingang gefunden haben". Kritik an einzelnen Aspekten äußerte unter anderem Ingo Nürnberger vom Deutschen Gewerkschaftsbund. So sah er Handlungsbedarf beim Persönlichen Budget, das Leistungsempfängern die Möglichkeit gibt, anstelle von Dienst- oder Sachleistungen ein Budget zu wählen. Der Einzelsachverständige Detlef Eckert forderte eine Neufassung des Behinderungsbegriffs. In Deutschland werde Behinderung meist als Defizit gesehen, sagte er.

Positiv äußerte sich Raimund Becker von der Bundesagentur für Arbeit. Die Situation von Menschen mit Behinderung habe sich auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sagte, dass es angesichts des Fachkräftemangels eine zentrale Aufgabe sei, Qualifikationen von Behinderten zu nutzen.