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Was sich bei der Organspende ändern soll

GESETZENTWÜRFE Kassen werden zur Aufklärung verpflichtet, Krankenhäuser bekommen Transplantationsbeauftragte

26.03.2012
2023-08-30T12:17:28.7200Z
2 Min

In wenigen Monaten erhalten alle Krankenversicherten über 16 Jahre Post von ihrer Kasse. Darin werden sie ausführliche Informationen zum Thema Organspende und eine Aufforderung finden, den mitgeschickten Spenderausweis auszufüllen. Das jedenfalls sieht der Gesetzentwurf aller Fraktionen (17/9030) vor, den der Bundestag noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden will.

Eine Pflicht, sich zu entscheiden, ist nicht vorgesehen. Deshalb wird die geplante Neuregelung auch "freiwillige Entscheidungslösung" genannt. Das heißt, es drohen keine Konsequenzen, wenn der Spenderausweis nicht ausgefüllt wird. Auf dem Organspendeausweis kann man - wie bisher - der Organspende generell zustimmen, einzelne Organe ausschließen oder nur bestimmte Organe freigeben. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Organspende grundsätzlich abzulehnen oder die Entscheidung einer Person des Vertrauens zu übertragen.

Bislang gilt in Deutschland die sogenannte Zustimmungslösung. Danach müssen Bürger zu Lebzeiten oder nach dem Herztod die Angehörigen der Entnahme von Organen und Gewebe zustimmen. Dieses Prinzip wird beibehalten, jedoch sollen künftig Versicherte regelmäßig - geplant sind alle zwei Jahre - nach ihrer Bereitschaft gefragt werden. Es wird also weniger Eigenintiative nötig sein als bislang. Die Fraktionen hoffen, damit das Bewusstsein für das sensible Thema zu schärfen und die Zahl der möglichen Spender zu erhöhen.

Mehr informieren sollen nicht nur die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Auch bei der Ausgabe neuer Pässe, Personalausweise und Führerscheine sollen die zuständigen Behörden laut Entwurf Aufklärungsunterlagen zur Organspende aushändigen.

In einer zweiten Stufe sollen Versicherte - vermutlich ab 2017 - für die Dokumentation der Erklärung zur Organspende die elektronische Gesundheitskarte nutzen können. Grünen- und Linksfraktion kritisieren dies aus datenschutzrechtlichen Gründen vehement.

Der Bundestag beschäftigt sich zudem mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7376) zur Änderung des Transplantationsgesetzes. Danach sollen die rund 1.400 Krankenhäuser mit Intensivstation, in denen Organspenden möglich sind, je einen Transplantationsbeauftragten bekommen. Ein Hintergrund ist, dass manche Kliniken kaum Spenderorgane zur Verfügung stellen.

Lebendspender

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat zudem versprochen, diejenigen, die einem engen Angehörigen zu Lebzeiten ein Organ spenden, besserzustellen. Jeder Lebenspender soll unter anderem einen Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachsorge, Rehabilitation sowie Krankengeld bekommen.

Der Bundesrat fordert, den Unfallversicherungsschutz auf alle Komplikationen infolge einer Organlebendspende zu erstrecken. Eine Leistungspflicht der Unfallversicherung soll nach Willen der Länder auch bei Spätschäden der Organspender bestehen, ohne dass dieser nachweisen muss, dass die Schäden auf die Organentnahme zurückzuführen sind.