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Ungewollte Transparenz

DATENSCHUTZ Koalition plädiert für Selbstverpflichtungen der Anbieter. Opposition spricht von »Luftnummern«

02.04.2012
2023-08-30T12:17:29.7200Z
3 Min

Eigentlich sind die Bilder nur für ausgewählte Freunde gedacht. Doch ein falscher Klick, und schon sind die Fotos jedermann zugänglich - mit möglicherweise gravierenden Folgen: Immer mehr Arbeitgeber recherchieren auch im Internet über Jobbewerber. Da macht das "lustige" Foto mit dem verwirrten Blick und den vier Flaschen Rum keinen guten Eindruck. Ein gesetzliches Recht auf Löschung solcher selbst eingestellter Daten war eine der Forderungen im Antrag der Grünen (17/8161, 17/9198), den der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der Koalition abgelehnt hat.

Dabei waren sich im Grunde alle Fraktionen einig: Ob bei Facebook, GooglePlus oder anderen - der Datenschutz im Bereich der sozialen Netzwerke muss verbessert werden. Umstritten war aber das Wie. Die Opposition forderte gesetzliche Regelungen und kritisierte das "zögerliche Verhalten" der Bundesregierung. Die Koalition plädierte stattdessen für freiwillige Selbstverpflichtungen und eine Stärkung der Medienkompetenz.

EU-Datenschutzpaket

Seine Fraktion gehe bei der Diskussion von einem "mündigen Bürger aus, der selbst entscheidet, ob er Datenschutz will oder nicht", sagte Michael Grosse-Brömer (CDU). Der Opposition warf er vor, den Menschen nicht zuzutrauen, für sich selbst verantwortlich zu sein. "Ich möchte nicht, dass der Staat mir grundsätzlich mein Leben erklärt und vorschreibt", sagte Grosse-Brömer. Gleichwohl sei es ein Problem, wenn große, weltweit agierende Unternehmen Profile von Nutzern erstellen, ohne dass diese davon wissen. Daher sei er mit den Grünen einig in der Feststellung, dass man sich mit dem von der EU vorgelegten Datenschutzpaket beschäftigen müsse.

Aus Sicht des Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz sind jedoch Industrie, Bundesländer und Bundesregierung dabei, die "nicht perfekte, aber gute" EU-Vorlage zu "zerpflücken". Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) habe sich dazu entschieden, dieses Projekt zu hintertreiben. Er rede davon, dass das deutsche Datenschutzrecht nicht europäischem Recht unterstellt werden dürfe und er an "Bewährtem aus deutschem Lande" festhalten wolle. Was die angesprochenen Selbstverpflichtungen angehe, so dürfe sich die Regierung nicht dahinter verstecken. "Es gibt im Datenschutz kein einziges funktionierendes Selbstregulierungsmodell", sagte von Notz.

Hohes Niveau durchsetzen

Die Bundesregierung wolle erreichen, dass sich das hohe deutsche Datenschutzniveau auch auf europäischer Ebene durchsetzt, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU). Dadurch bestehe die Chance, dass große Internetanbieter wie Facebook oder Google sich diesen Standards unterwerfen müssten. Der Übergang vom Niederlassungsprinzip, bei dem sich die Unternehmen den Standort mit dem jeweils niedrigsten Datenschutzniveau suchen können, auf das Marktortprinzip, nach dem das Datenschutzrecht des Landes gilt, in dem die Dienstleistung angeboten wird, sei richtig. Es gebe aber dennoch Erörterungsbedarf, fügte Schröder hinzu. Auch wenn der Datenschutz ein wichtiges Grundrecht sei, dürfe er nicht über alle anderen wichtigen Grundsätze gestellt werden.

Gerold Reichenbach (SPD) kritisierte, die Bundesregierung bleibe untätig in der Frage, wie der Datenschutz international durchgesetzt werden kann. Auch Schröder habe wieder nur gesagt, "was alles nicht geht". Reichenbach monierte, dass europäische Regelungen seit einem Jahr existierten, "den Menschen in diesem Lande aber vorenthalten werden". Was die immer wieder angesprochenen Subsidiaritätsbedenken angeht, so habe er die Vermutung, dass es eigentlich darum gehe, ein möglichst niedriges Niveau mit möglichst vielen Selbstverpflichtungen bei der europaweiten Harmonisierung zu erreichen. Diese "groß gefeierten Selbstverpflichtungen" würden aber nicht umgesetzt. "So kann man Datenschutz in Europa nicht erreichen."

Handlungsbedarf ausgemacht

Für Die Linke warf Jan Korte der Regierung vor, sie nutze den Umweg über Europa, um etwa biometrische Merkmale in Pässen zu verankern, statt Anwalt des Datenschutzes zu sein. Er machte zudem mit Blick auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes Handlungsbedarf in der Frage der Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten aus. Es sei "höchste Eisenbahn, hier etwas zu tun". Gleiches gelte für den Umgang mit Unternehmen wie Facebook und Google.

Eine Aufforderung zum Handeln im Bereich des Datenschutzes in den sozialen Netzwerken habe die Regierung nicht nötig, sagte hingegen Sebastian Blumenthal (FDP). Im Unterausschuss Neue Medien habe man unter Beteiligung der zuständigen Ministerien im Gespräch mit dem Dienst GooglePlus erreicht, dass die ursprünglich vom Anbieter verbotene Verwendung von Psydonymen wieder erlaubt wurde. "Wenn Sie den Eindruck erwecken wollen, es wird nichts getan ist das nicht zielführend", urteile Blumenthal.