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Vorstoß zu Amtshilfe-Anträgen

02.04.2012
2023-08-30T12:17:29.7200Z
2 Min

VERTEIDIGUNG

Der Bundestag soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke künftig über Anträge auf Amtshilfeleistungen informiert werden, die sich an die Bundeswehr richten. In einem Antrag (17/4884), den der Bundestag am Donnerstag an die zuständigen Ausschüsse überwies, fordert die Fraktion von der Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass die Zahl der von der Bundeswehr geleisteten Amtshilfemaßnahmen nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes ("Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe") in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen sei. Auch die Zahl der sonstigen Unterstützungsleistungen, die die Bundeswehr für Dritte vornimmt, habe sich in dieser Zeit erhöht. Vereinzelt seien solche Maßnahmen in der Öffentlichkeit "stark umstritten, wie etwa anlässlich des G8-Gipfels im Jahr 2007 in Heiligendamm".

Eine Beschlussfassung oder auch nur Unterrichtung des Bundestages über angefragte beziehungsweise erfolgte Amtshilfe sowie Unterstützungsmaßnahmen sei nach der derzeitigen Rechtslage nicht vorgesehen, heißt es in dem Antrag weiter. Um "dem Charakter der Bundeswehr als Parlamentsarmee Nachdruck zu verleihen", erscheine es "geboten, das Parlament in jedem Fall und unverzüglich zu informieren, wenn Anträge von Behörden sowie Dritten an die Bundeswehr gestellt werden", betonten die Abgeordneten. Außerdem sei eine "umfassende Berichtspflicht der Bundesregierung nötig, sobald die Unterstützungsmaßnahmen abgeschlossen sind".

Zudem soll dem Bundestag nach den Vorstellungen der Linksfraktion ermöglicht werden, im Einzelfall ein Veto gegen entsprechende Maßnahmen einzulegen. Dies könne auch nur einzelne der beantragten Leistungen der Bundeswehr betreffen. In diesem Fall dürfe eine Maßnahme nicht erfolgen.