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Gekaufte Mediziner

KORRUPTION Die SPD-Fraktion will ein schärferes Vorgehen gegen bestechliche Kassenärzte und Falschabrechnungen von Krankenhäusern. Über die Größe des…

02.04.2012
2023-08-30T12:17:29.7200Z
3 Min

Es sind Fälle wie der Ratiopharm-Skandal: Über Jahre soll der Generikahersteller bundesweit Ärzte an den Umsätzen beteiligt haben, wenn diese ihren Patienten Ratiopharm-Produkte verschrieben. In mehreren tausend Fällen ermittelten Staatsanwälte von 2005 an in ganz Deutschland. In den meisten Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt. Für niedergelassene Ärzte gelte der Korruptionsparagraf nicht, hieß es. Anders ist das bei Krankenhausärzten. Sie hätten in so einem Fall verurteilt werden können.

Abrechnungsbetrug, ausgedehnte Kooperationen mit Apotheken, Herstellern von Hilfsmitteln oder Pharmaunternehmen: Die SPD-Fraktion schlägt in ihrem Antrag (17/3685) unter anderem vor, das Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen. Außerdem müssten systematische Falschabrechnungen von Krankenhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden.

Lästiges Übel

"Viele Ärzte sehen sich in Gegnerschaft zu den Krankenkassen", beschrieb Bernhard Winter, Vizechef des Vereins Demokratischer Ärztinnen und Ärzte (VDÄÄ), vergangene Woche seine Zunft auf einer Anhörung des Gesundheitsausschusses. Die Kollegen seien der Meinung, "dass Krankenkassen ihnen den gerechten Lohn vorenthalten". Und: "Die GKV wird nicht als gesellschaftliche Errungenschaft wahrgenommen, sondern als lästiges Übel."

Gemeinsam mit Transparency International Deutschland und anderen forderte der VDÄÄ in seiner schriftlichen Stellungnahme mehr Transparenz im Gesundheitswesen, damit das System "leistungsfähiger, gerechter und weniger korruptionsanfällig" werde. Die Intransparenz habe in den vergangenen Jahren durch "Krankenkassenwettbewerb, Privatisierung von Krankenhäusern, Rabattverträge, integrierte Versorgungsverträge" zugenommen.

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG Selbsthilfe) sprach sich für mehr Offenheit aus. Sie sehe zum Beispiel "keinen Grund für eine sachliche Differenzierung" zwischen Krankenhaus- und niedergelassenen Ärzten, argumentierte sie.

Alltäglicher Fall

"Der Arzt verschreibt dem Patienten eine Bandage und wirkt auf den Patienten ein, dass er zu einem bestimmten Sanitätsladen geht", schilderte Dina Michels, Leiterin der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der Krankenkasse KKH-Allianz, einen alltäglichen Fall. Der Arzt arbeite mit dem Laden zusammen und profitiere von der Empfehlung. "Alle Korruption betreibenden Akteure im Gesundheitswesen sind hinsichtlich der Strafbarkeit ihres Verhaltens gleich zu behandeln", forderte sie. Zugleich plädierte sie dafür, den Korruptionsparagrafen nicht nur auf die Kassenärzte anzuwenden, sondern auch auf Privatärzte.

Michels verwies wie andere Experten auf eine noch ausstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Im Mai 2011 hatte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs dem Großen Senat die Frage vorgelegt, ob ein Kassenarzt Amtsträger ist und somit wegen Bestechlichkeit belangt werden kann. In dem Fall hatte eine Medizingeräte-Firma Ärzten hochwertige Geräte überlassen, die die Ärzte in ihrer Praxis nutzen konnten. Im Gegenzug verschrieben Ärzte ihren Patienten Geräte dieser Firma. Kurze Zeit später hatte auch der 5. Senat einen Fall mit gleicher Fragestellung dem Großen Senat vorgelegt.

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) mahnte, "die Zusammenarbeit der im Gesundheitswesen handelnden Personen nicht per se zu verurteilen und unter Generalverdacht zu stellen". Kooperationen zwischen Industrie und medizinischen Einrichtungen seien aus rechtlichen Gründen notwendig und auch forschungs- und gesundheitspolitisch erwünscht. Insbesondere die medizinische Forschung und die Weiterentwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten erfordere die Zusammenarbeit der Industrie mit medizinischen Einrichtungen und Ärzten. Auch der Bundesverband Medizintechnologie betonte, die Kooperationen seien "zur Verbesserung der Patientenversorgung gewollt und dringend notwendig".

Abrechnungspraxis verteidigt

Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, verteidigte die Abrechnungspraxis in Krankenhäusern. Die Zahl der dort bewiesenen Betrugsfälle sei gering. "In der öffentlichen Diskussion wird vom Betrug der Krankenhäuser geredet, aber die wenigsten Fälle werden strafrechtlich geahndet." Etwa zehn Prozent der Abrechnungen mit gesetzlichen Krankenkassen seien "Prüffälle". Davon werde in der Hälfte der Fälle tatsächlich etwas beanstandet. "Von diesen fünf Prozent betreffen 70 Prozent die Frage, ob der Patient wirklich ins Krankenhaus sollte." Die von der Staatsanwaltschaft verfolgten Fälle seien weniger zahlreich.

Monika Kücking vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung widersprach Baums Darstellung. Zwar würden in der Tat zwölf Prozent der Krankenhausabrechnungen geprüft, die Zahl der gefundenen Falschabrechnungen liege aber deutlich über dem von Baum genannten Wert. Sie plädierte für eine Strafzahlung der Krankenhäuser an die Kassen, wenn Fehler in der Abrechnung festgestellt würden. Jährlich entstehe der Gesetzlichen Krankenversicherung durch fehlerhafte Abrechnungen von Krankenhäusern in Schaden von 1,5 Milliarden Euro.