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VOR 55 JAHREN ... : Papa hat das letzte Wort

30.04.2012
2023-08-30T12:17:30.7200Z
1 Min

3.Mai 1957: Gleichberechtigungsgesetz

Frauenquote, Rollenverteilung, Chancengleichheit. Auch im Jahr 2012 diskutiert Deutschland über das Verhältnis der Geschlechter. Dabei hat man sich schon vor 55 Jahren auf den Weg gemacht, um dem Anspruch des Grundgesetzes "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" gerecht zu werden: Am 3. Mai 1957 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Gleichberechtigung von Mann und Frau. Doch Gleichberechtigung wurde damit nicht erreicht. Zwar wurde die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand in der Ehe eingeführt und der Mann konnte nun nicht mehr das Arbeitsverhältnis seiner Gattin kündigen. Doch eine Berufstätigkeit der Ehefrau blieb nur dann möglich, "soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist". Zudem behielt der Mann in allen familiären Angelegenheiten das letzte Wort. Bei Uneinigkeiten in der Kindererziehung beispielsweise wurde dem Mann ein "Stichentscheid" zugesprochen.

Überhaupt hatte das Thema Gleichberechtigung keinen hohen politischen Stellenwert: Eigentlich sollten alle Gesetze, die dem Gleichstellungsgrundsatz widersprachen bis Anfang 1953 angepasst werden. Der Bundestag ließ sich aber bis Ende 1952 Zeit, um überhaupt über einen ersten Entwurf des Gleichberechtigungsgesetzes zu beraten. Und auch in der Gesellschaft schien man keinen großen Handlungsbedarf in Sachen Gleichberechtigung zu sehen: Laut einer Umfrage des Allensbach-Instituts von 1954 war die Mehrheit der Befragten - Männer wie Frauen - der Meinung, dass Mann und Frau in der Ehe keine gleichen Rechte und Pflichte haben sollten und der Haushalt Frauensache sei.