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Weg frei für Irisches Protokoll

14.05.2012
2023-08-30T12:17:31.7200Z
2 Min

EUROPA

Der Bundestag hat den Weg für eine europäische Regierungskonferenz frei gemacht, auf der dem sogenannten Irischen Protokoll zugestimmt werden soll. Das Irische Protokoll legt fest, dass in Irland die Bestimmungen des Vertrages von Lissabon in den Bereichen Recht auf Leben, Familie und Bildung, Steuerpolitik sowie der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in Einklang mit der Verfassung stehen. Das Protokoll war notwendig, um im Jahr 2009 eine Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon in Irland durchführen zu können. Durch die Hinzufügung des Protokolls wird der Vertrag von Lissabon in seiner Substanz nicht geändert.

Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte am vergangenen Donnerstag für einen Antrag (17/9568) von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Darin wird zwischen dem Bundestag und der Bundesregierung ein sogenanntes Einvernehmen hergestellt. Gesetzliche Grundlage für diese Art von Stellungnahme ist das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes. In der Praxis bedeutet das, dass die Bundesregierung nach der erfolgten Stellungnahme des Bundestages einem Vorschlag der EU-Ratspräsidentschaft zustimmen kann, wonach für die Aufnahme des Irischen Protokolls in die Vertragstexte kein Konvent einberufen werden muss. Vielmehr reicht es aus, eine Regierungskonferenz abzuhalten, um über den Zusatz zum Vertrag von Lissabon abstimmen zu lassen. Die Regierungskonferenz zur Änderung der Verträge soll dann voraussichtlich am 16. Mai stattfinden. Dort muss die Zustimmung zum Irischen Protokoll einstimmig gefasst werden.

Der enge Zeitplan für die Aufnahme des Irischen Protokolls wird damit begründet, dass die Regierungskonferenz möglichst noch vor dem geplanten irischen Referendum über den Fiskalpakt am 31. Mai abgeschlossen werden soll. In dem Antrag heißt es weiter, dass sich der Bundestag von den vereinbarten Klarstellungen zum Vertrag von Lissabon auch "politisch eine positive Wirkung auf andere wichtige Vorhaben auf europäischer Ebene" wie zum Beispiel die Ratifizierung des ESM-Vertrages erhoffe. In dem Antrag fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, dem Bundestag "zeitnah" über das Ergebnis der Regierungskonferenz zu berichten und anschließend den Entwurf eines Ratifizierungsgesetzes einzubringen.