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In kritischer Verfassung

Ungarn Die neue Konstitution spaltet die Gesellschaft und beschneidet das Königsrecht des Parlaments

14.05.2012
2023-08-30T12:17:31.7200Z
2 Min

Was lange währt, muss nicht zwingend gut werden. Ungarn benötigte knapp 20 Jahre für sein neues Grundgesetz, doch das ist trotzdem noch nicht in tadelloser Verfassung. In Kraft getreten ist es im Januar dieses Jahres, doch Kritiker werden nicht müde, ihre Beanstandungen vorzutragen. Anlass für die ungarische Botschaft in Deutschland in die Offensive zu gehen und die Präsidenten des Verfassungsgerichts, Péter Paczolay, sowie des Obersten Gerichtshofes, Péter Darák, Anfang Mai 2012 nach Berlin zu bitten, um die umstrittenen Neuerungen zu erklären.

Zum Beispiel gegenüber Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) und dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses Siegfried Kauder (CDU) oder auf einer Fachkonferenz eigens zum Thema "Ungarische Verfassung" an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Bevor sich deutsche und ungarische Juristen unter anderem von der Universität Szeged in die Fachdiskussion vertieften, sprach Lammert bei dem Treffen im Bundestag offen an, dass er auf eine befriedende und konsensstiftende Wirkung gehofft hatte, die von einer Verfassungsdiskussion auf die Gesellschaft ausgehen könne. Vorausgesetzt, Zivilgesellschaft und Opposition sind eingebunden.

Mit beeindruckender Mehrheit und noch größerer Eile, nach nur vier Wochen Beratung im Parlament, wurde die Verfassung im April vergangenen Jahres verabschiedet. Doch keine noch so große Zustimmung konnte darüber hinwegtäuschen, dass ein wichtiges Ziel verfehlt worden ist: die politische Polarisierung der Gesellschaft mit Hilfe des neuen Grundgesetzes zu überwinden. Das zeigt der andauernde Streit.

Die regierende Fidesz-Partei von Premierminister Viktor Orban verfügt seit der Wahl 2010 über eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament, die ihr allein, ohne politische Partner, Änderungen an der Verfassung erlaubt. Diese möglicherweise einmalige Stärke nutzt die konservative Fidesz, um ihre politischen Vorstellungen zu zementieren, indem sie den Handlungsspielraum für künftige Parlamentsmehrheiten drastisch einschränkt. Zahlreiche Gesetze sind zu sogenannten Kardinalgesetzen erklärt worden. Grundzüge des Haushalts-, Steuer- oder Rentenrechts, das auch in der EU heftig umstrittene Mediengesetz, das Wahlrecht, die Parteienfinanzierung oder die lokale Selbstverwaltung können nur mit einer abermaligen Zwei-Drittel-Mehrheit modifiziert werden.

Drastisch beschnitten wird das Haushaltsrecht des ungarischen Parlaments. Die neue Verfassung sieht die Bildung eines Haushaltsrates vor, dessen Vorsitzenden der Präsident ernennt. Dieser Haushaltsrat ist befugt, einen von den Abgeordneten verabschiedeten Haushalt per Veto außer Kraft zu setzen und damit die Volksvertreter ihres Königsrechts zu berauben. Auch das Verfassungsgericht darf neue Haushalts- und Steuergesetze nur daraufhin prüfen, ob sie mit dem Recht auf Leben oder der Menschenwürde vereinbar sind, nicht aber, ob sie beispielsweise gegen das Recht auf Eigentum verstoßen.

Die Diskussionen über Ungarns Verfassung dürfte weder in Budapest noch in Berlin oder Brüssel so bald verstummen.