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Regierung erlässt Banken Steuern

14.05.2012
2023-08-30T12:17:31.7200Z
2 Min

Finanzen

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat massive Bedenken gegen Steuervorteile für sogenannte Kreditfabriken, in die banktechnische Leistungen insbesondere im Zusammenhang mit Krediten ausgelagert werden, erhoben. Die Finanzämter würden diese Kreditfabriken, die oft von konkurrierenden Banken gemeinsam betrieben werden, aufgrund eines 2008 gefassten Beschlusses der Steuerabteilungsleiter der obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern von der Umsatzsteuer befreien. Der Beschluss sei im Vorgriff auf eine angestrebte gesetzliche Regelung getroffen worden, zu der es jedoch bis heute nicht gekommen sei, kritisiert der BRH in einem dem Bundestag als Unterrichtung (17/9283) vorgelegten Bericht.

Durch die Steuerbefreiung im Verwaltungswege seien bis Anfang 2010 Mindereinahmen bis zu 50 Millionen Euro entstanden. "Bis heute dürften weitere Steuerausfälle in Millionenhöhe hinzugekommen sein", heißt es in dem Bericht.

Zu den Kreditfabriken erläutert der Bundesrechnungshof, im Finanzsektor sei es seit einigen Jahren üblich geworden, banktechnische Tätigkeiten durch externe Dienstleister erledigen zu lassen, um Kosten zu sparen. Kreditfabriken würden im Vorfeld einer Kreditgewährung Sicherheiten bewerten und Risiken überprüfen sowie nach Gewährung des Kredits die Adresspflege, Überwachung der Zahlungseingänge sowie das Mahnwesen übernehmen. Um die Steuerbefreiung hätten einige Bankenverbände gebeten, weil den Banken wegen fehlender Vorsteuerabzugsmöglichkeiten höhere Kosten durch die von den Kreditfabriken in Rechnung gestellte Umsatzsteuer entstanden seien.

Nach Angaben des BRH hoben die Abteilungsleiter zwar die Steuerbefreiung im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung inzwischen auf, beschlossen aber zugleich eine Übergangsregelung, nach der die Befreiung bis zum 31. Dezember 2012 weiter im Verwaltungswege angewendet werden kann. Damit ist der Rechnungshof nicht zufrieden. Es sei geboten, "die Besteuerung bei den Kreditfabriken umgehend sicherzustellen. Gründe für die Befreiung sind nicht ersichtlich." An das Bundesfinanzministerium ergeht der Appell der Prüfer, "steuerliche Vergünstigungen nicht im Verwaltungswege einzuführen. Nur so ist gewährleistet, dass die Grundsätze der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung in der Praxis angewandt werden".