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EU verbietet Leerverkäufe

FINANZEN Koalition sieht ihre Finanzregulierung als Vorbild

29.05.2012
2023-08-30T12:17:32.7200Z
2 Min

Ab November 2012 sind Leerverkäufe von Aktien und Wertpapieren in der EU verboten. Die Entwicklungen im Verlauf der Finanzkrise hätten deutlich gezeigt, "dass Leerverkaufsverbote notwendig sind, um der Spekulation auf fallende Kurse und dadurch ausgelöste übermäßige Schwankungen von Wertpapierkursen entgegenwirken zu können", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Hartmut Koschyk (CSU), in einer Wertpapierdebatte des Bundestages am Donnerstag. Solche Leerverkaufsgeschäfte könnten einen sich selbst verschärfenden Kursrutsch auslösen. Die nach deutschem Beispiel gefundene Regelung "schafft Stabilität für die Märkte". Deutschland habe sich bei der EU-Lösung durchsetzen können. "Wir haben in ganz Europa erfolgreich Überzeugungsarbeit geleistet", freute sich Koschyk.

Auch Björn Sänger (FDP) stellte fest, die Umsetzung des Leerverkaufsverbots in Europa sei ein großer Erfolg der christlich-liberalen Koalition. Er sprach von einem "guten Tag für Deutschland".

Dagegen verwiesen die Redner der Opposition auf Defizite in der Finanzmarktregulierung. "Wir brauchen an vielen Stellen Situationen, wo Deutschland mit seinen Vorschlägen vorangeht", kritisierte Carsten Sieling (SPD). Die Umsetzung der europäischen Regelung müsse deutlich nachgebessert werden, "damit diese in der Tat gefährlichen Leerverkäufe wirksam ausgeschlossen werden". Harald Koch (Die Linke) kritisierte die Bundesregierung, weil sie sogar in der Finanzkrise die Arbeit der Finanzindustrie erleichtere. Der Finanzmarkt sei unterreguliert.

Intransparenz

Gerhard Schick (Grüne) wies auf einen anderen Aspekt hin: 2006 habe es 80.000 Derivate gegeben, heute seien es über 800.000. Viele Angebote seien unverständlich, so dass Anleger oft fast ihr gesamtes eingesetztes Kapital verloren hätten. Es sei "richtig, intransparente Produkte zu verbieten". An dieser Stelle im Finanzmarkt müsse "endlich aufgeräumt werden".

Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zu Leerverkäufen (17/9665) wurde an die Ausschüsse überwiesen. Mit dem Entwurf werden eine Reihe von Vorschriften im Wertpapierhandelsgesetz, wie beispielsweise das nationale Leerverkaufsverbot sowie das Verbot bestimmter Kreditderivate, aufgehoben, weil sie von der neuen EU-Vorschrift "weitgehend verdrängt" werden.