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Streit um Verjährungsfristen

01.10.2012
2023-08-30T12:17:38.7200Z
1 Min

INNERES

Vorstoß der SPD-Fraktion zur Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch von Kindern von zehn auf 20 Jahre bleibt im Bundestag umstritten. Der SPD-Vorschlag einer "Sonderverjährungsvorschrift" sei "nicht der richtige Weg", sagte der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling vergangene Woche in der Bundestagsdebatte über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Sozialdemokraten (17/3646). Dagegen forderte seine SPD-Kollegin Sonja Steffen (SPD), die zivil- und die strafrechtlichen Verjährungsfristen für Kindesmisshandlungen zu verlängern. Es sei "zu kurz gedacht", wie die Koalition nur die zivilrechtlichen Verjährungsfristen auf 30 Jahre erhöhen zu wollen.

Auch die SPD-Vorlage sieht vor, die zivilrechtliche Verjährungsfrist von derzeit drei auf 30 Jahre anzuheben. Die Grünen-Parlamentarierin Ingrid Hönlinger forderte ebenfalls eine solche Ausweitung. Sie plädierte zugleich dafür, dass der Beginn der Verjährung sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht "bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eines misshandelten Menschen gehemmt" sein solle. Der FDP-Abgeordnete Christian Ahrendt sagte, die Koalition denke darüber nach, im Zivil- wie im Strafrecht "zu einer gemeinsamen Hemmungsregelung zu kommen, die besagt, wann die Verjährungsfrist beginnt". Dabei könne man sich gut am 21. Lebensjahr orientieren. Heveling sah in der Frage, "ob man bei der Hemmung der Verjährung ansetzt", einen von mehreren Ansatzpunkten. Für Die Linke sagte Halina Wawzyniak, ein Teil ihrer Fraktion tendiere zur Zustimmung zum SPD-Entwurf, während sich ein anderer Teil mit einer Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen schwer tue.