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Bessere Hilfe bei der Assistenzpflege

01.10.2012
2023-08-30T12:17:38.7200Z
1 Min

GESUNDHEIT

Pflegebedürftige behinderte Menschen sollen in Zukunft nicht nur im Krankenhaus, sondern auch bei stationären Aufenthalten in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Assistenzpflege in Anspruch nehmen können. Die Bundesregierung hat dazu am vergangenen Donnerstag einen Gesetzentwurf (17/10747) vorgelegt, der an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass während der gesamten Dauer des stationären Aufenthalts das Pflegegeld der Pflegeversicherung weitergezahlt werden soll. Auch die Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe soll in dieser Zeit weitergeleistet werden.

Seit 2009 können Behinderte mit einem besonderen Plegebedarf von ihren eigenen Pflegern im Krankenhaus mitversorgt werden, wenn diese Betreuer bei ihnen nach dem sogenannten Arbeitgebermodell beschäftigt sind. Bei diesem Modell organisiert der Pflegebedürftige seine Assistenz mit einer eigenen, vom ihm angestellten Pflegekraft und ist nicht Kunde eines Pflegedienstes.

Ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/3746) zum Thema Assistenzpflege wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Die Oppositionsfraktionen befürworteten den Antrag. Die Linke hatte darin gefordert, dass pflegebedürftige behinderte Menschen in Krankenhäusern auch dann von ihren Pflegekräften versorgt werden sollten, wenn diese nicht nach dem Arbeitgebermodell beschäftigt sind. Die Regierungsfraktionen erklärten, dass die Problematik durch den vorgelegten Gesetzentwurf gelöst worden sei.