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Falscher Ansatz

01.10.2012
2023-08-30T12:17:38.7200Z
2 Min

Das Beste, was man über das Patientenrechtegesetz sagen kann, ist, dass es den Rechtsstand zum Thema Patientenschutz, wie er sich durch die Rechtsprechung ergeben hat, in Paragraphen gegossen hat. Von einer Stärkung der Opfer von Behandlungsfehlern im Konflikt mit Ärzten und den Rechtsabteilungen ihrer Versicherungen kann leider keine Rede sein. Wer Patienten in diesem David-gegen-Goliath-Kampf ernsthaft stärken will, muss die Beweislast umkehren. Der Arzt müsste künftig belegen, dass er keinen Fehler begangen hat. Das sieht das Gesetz jedoch nur für "schwere Fälle" vor.

Nur weil damit der Patient im Streitfall am kürzeren Hebel bleibt, nun einen über eine Umlage von Ärzten und Versicherungswirtschaft finanzierten Entschädigungsfonds zu schaffen, der Patienten bei unklarer Haftungslage vorläufig entschädigt, ist keine Lösung. Umlagefinanzierte Fonds haben immer nur dann einen Sinn, wenn es darum geht, unkalkulierbare Risiken aufzufangen, die die Menschen treffen wie Unwetter oder Hochwasser.

Beim Arzthaftungsrecht geht es aber um die Folgen persönlichen Versagens. Ein Gesundheitsschaden entsteht, weil ein Fehler gemacht wurde. Es geht also um die saubere Trennung von Verantwortlichkeiten. Ein Fonds bewirkt das Gegenteil. Er gäbe Ärzten und Versicherungen das Gefühl, sie könnten sich per Umlage von individueller Verantwortung frei kaufen. Ihr persönliches Haftungsrisiko würde sinken, mit ihm aber auch der Anreiz für den einzelnen Arzt, Fehler zu vermeiden. Die Umlage zahlen muss er ja sowieso. Im Ergebnis wären die Patientenrechte geschwächt statt gestärkt. Es bleibt dabei, wer Geschädigten zu einem schnellen und gerechten Schadenersatz verhelfen will, muss die Beweislast umkehren.