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Klare Strukturen statt Wildwuchs

Patientenrechte Das Gesundheitswesen soll künftig transparenter für die Behandelten werden

01.10.2012
2023-08-30T12:17:38.7200Z
2 Min

Aus gewachsenen Strukturen wird manchmal Wildwuchs. Die Rechte der Patienten sind in Deutschland zwar weitreichend, aber auch uneinheitlich geregelt und wenig transparent. Seit sich im Jahr 1919 ein Wissenschaftler erstmals mit dem "Arztvertrag" als besonderem Vertragstyp auseinandersetzte, hat die Frage nach der Rechtsstellung der Patienten stetig an Bedeutung gewonnen.

Heute finden sich entsprechende Regelungen verstreut im Sozialrecht, im Zivilrecht, im Arzneimittel- und im Medizinprodukterecht sowie zu einem wesentlichen Teil im sogenanntem Richterrecht. Es gibt daher seit Jahrzehnten hierzulande eine Diskussion um ein Patientenrechtegesetz. Mittlerweile sind sich alle Fraktionen im Bundestag darin einig, dass eine Regelung nötig ist, die die verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen und anderes geltendes Recht zusammenfasst. Dadurch sollen die Patienten befähigt werden, ihre Rechte besser wahrzunehmen. Die Bundesregierung hat dieses Ziel nun mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs (17/10488) in Angriff genommen.

Gesetzesdetails

Dies sind die wesentlichen Regelungen:

l Mit dem Gesetzentwurf sollen die von Richtern entwickelten Grundsätze des Arzthaftungsrechts- und Behandlungsrechts gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch kodifiziert werden.

l Die Behandelnden sind künftig verpflichtet, ihre Patienten verständlich und umfassend, etwa über nötige Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien, zu informieren.

l Neu an dem Gesetz ist auch die Pflicht zur Dokumentation. Eine Maßnahme, die nicht dokumentiert ist, gilt künftig als nicht durchgeführt. Die Patienten sollen ein gesetzliches Recht auf Einsicht in die sie betreffenden Patientenakten erhalten.

l Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich nach der Rechtsprechung die Beweislast um. Künftig ist auch von Gesetzes wegen davon auszugehen, dass der grobe Behandlungsfehler zu dem Eintritt des Schadens geführt hat.

l Die Rechte der Patienten gegenüber den Leistungsträgern werden künftig gestärkt. Künftig können sich die Versicherten die Leistung selbst beschaffen und erhalten die entstandenen Kosten erstattet, wenn die Krankenkassen über einen Antrag auf eine Leistung nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden.

l Krankenhäuser und vertragsärztliche Praxen sollen zukünftig verstärkt Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit und Fehlervermeidung durchführen.

l In dem Gesetz wird klargestellt, dass in Kliniken zu der Einführung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements auch die verpflichtende Durchführung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements gehört.

l Patientenvertreter sollen nach den Plänen der Bundesregierung künftig bei wichtigen Entscheidungen im Gesundheitswesen mehr Beteiligungs- und Mitberatungsrechte in verschiedenen Gremien der Selbstverwaltung erhalten.