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Euro-Rettungsschirm startklar

01.10.2012
2023-08-30T12:17:38.7200Z
2 Min

Haushalt

Der Weg für die Arbeitsaufnahme des europäischen Rettungsschirms ESM ist edngültig frei. Nachdem Bundespräsident Joachim Gauck die entsprechenden Gesetze unterzeichnet hatte, stimmte der Haushaltsausschuss des Bundestages am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie von SPD und Grünen den sogenannten Leitlinien für die Arbeit des ESM zu. Die Linksfraktion erklärte, da sie den Schirm insgesamt ablehne, könne sie auch den Leitlinien nicht zustimmen.

Der Bundestag hatte bereits am Donnerstag eine Erklärung der Bundesregierung (17/10767) zur Haftungsbeschränkung des ESM zur Kenntnis genommen. Damit wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Haftung Deutschlands auf 190 Milliarden Euro begrenzt und eine Erhöhung von der Zustimmung des Bundestages abhängig macht, umgesetzt.

Nach Angabe der Bundesregierung sollen die ESM-Leitlinien auf den für den 8. und 9. Oktober geplanten Gründungssitzungen des ESM-Gouverneursrates und des ESM-Direktoriums verabschiedet werden. Klaus Regling, der designierte Leiter des ESM, der schon Leiter des bereits bestehenden Rettungsfonds EFSF ist, versicherte in der Sitzung des Haushaltsausschusses, der ESM werde die Höchstgrenze von 500 Milliarden Euro einhalten. Auch werde es nicht zu einer höheren deutschen Haftung kommen.

Nach Angaben der Bundesregierung sind die Leitlinien weitgehend identisch mit den Instrumentenleitlinien des Rettungsfonds EFSF. Es sei klargestellt, "dass eine Refinanzierung des ESM bei der Europäischen Zentralbank nicht möglich ist", versicherte die Bundesregierung. Auch eine direkte Rekapitalisierung von Banken sei nicht möglich.

Eine Hebelung zur Erhöhung der Schlagkraft soll beim ESM nicht möglich sein. Nach Angaben der Bundesregierung wurden die in den EFSF-Instrumentenleitlinien vorgesehenen Optionen zur Optimierung der Kapazität nicht übernommen. Es handelt sich dabei, wie Regling erläuterte, um die von großen Investoren bevorzugten Co-Investment-Funds und die von kleineren Investoren wie Lebensversicherern bevorzugte Versicherungslösung. Regling erklärte zu diesen Instrumenten, ihr Vorteil liege darin, dass damit für die Finanzierung auch private Investoren ins Boot geholt werden könnten. Beim EFSF habe die Hebelung aber keine Rolle gespielt, weil es keine Nachfrage danach gegeben habe.