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Kurz notiert

01.10.2012
2023-08-30T12:17:38.7200Z
2 Min

Koalition will den "Schienenbonus" abschaffen

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen den sogenannten Schienenbonus abschaffen. Dies sieht ihr Gesetzentwurf (17/10771) zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor, der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wurde. Der "Schienenbonus" besagt, dass der Geräuschschutzpegel bei der Bahn fünf Dezibel (A) geringer sein darf als beim Straßenlärm. Er beruht laut Gesetzentwurf auf sozialwissenschaftlichen Studien, die in den 1970/80er Jahren erstellt wurden und folgte der damaligen Annahme, dass Schienenlärm als weniger belastend wahrgenommen werde als Straßenlärm. Diese Annahme sei angesichts der hohen Zuwächse beim Schienengüterverkehr weder sachgerecht noch zeitgemäß, schreiben die Fraktionen. Vielmehr habe sich der Schienenverkehrslärm inzwischen zu einem zentralen Umweltproblem entwickelt. Deshalb solle der Schienenbonus für Schienenwege, deren Planfeststellungsverfahren nach Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienenverkehrswegeausbaugesetzes und des dazugehörigen Bedarfsplans eröffnet werden, nicht mehr angewendet werden.

In einem Antrag (17/10780) fordern die Abgeordneten zudem die Regierung auf, sich EU-weit dafür einzusetzen, dass das in Deutschland geplante Systen auch innerhalb der EU einzuführen.

Ausflaggen soll nur noch gegen Auflagen möglich sein

Das Flaggenrechtsgesetz und die Schiffsregisterverordnung sollen geändert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/10772) vor. Die Ausflaggung soll danach nur dann genehmigt werden, wenn dafür ein Ausgleich durch den begünstigten Reeder geleistet wird. Der Ausgleich soll in erster Linie in der Aufrechterhaltung der ausgeflaggten Schiffe als Ausbildungsplatz bestehen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Ausnahmsweise könne statt des Unterhaltes eines Ausbildungsplatzes ein entsprechender Ablösebetrag gezahlt werden. Die Zahlung des Ablösebetrages erfolge zweckgebunden an eine private Einrichtung. Der Gesetzentwurf wurde vergangenen Donnerstag erstmals im Bundestag beraten.

Flugzeug-Kabinenluft wird nicht weiter untersucht

Gesundheitsgefährdende Belästigungen durch kontaminierte Kabinenluft in Flugzeugen muss nicht weiter untersucht werden. Entsprechende Anträge der SPD-Fraktion (17/7611) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7480), in denen dieses gefordert wurde, lehnte der Deutsche Bundestag auf Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (17/9451 ) am Freitag ab. Die Sozialdemokraten forderten dabei unter anderem, umfassende Langzeitmessungen zur toxischen Belastung der Kabinenluft zu veranlassen. Im Rahmen einer unabhängigen Studie müsse der Zusammenhang zwischen kontaminierter Kabinenluft und den gesundheitlichen Auswirkungen erforscht werden. Bündnis 90/Die Grünen forderten die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, "die Verwendung von neurotoxisch bedenklichen Triebwerkölen zu unterbinden". Zudem sei es notwendig, dass die Kabinenluft an der Außenhaut der Flugzeuge angesaugt wird.