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Phantom oder Phänomen?

MIETRECHT Das Parlament debattiert über Nomaden, Umlagen und Gentrifizierung

01.10.2012
2023-08-30T12:17:38.7200Z
4 Min

Sie jagen Phantome", warf die Linken-Abgeordnete Halina Wawzyniak der Bundesregierung vor. Gemeint waren die sogenannten Mietnomaden. Bei denen nämlich handele es sich um "eine Konstellation, in der von Anfang an, also mit Unterzeichnung des Mietvertrages, jemand die Absicht hat, niemals seine Miete zu zahlen." In der Praxis gebe es solche Mietnomaden äußerst selten, zeigte sich die Abgeordnete überzeugt.

Kein Phantom, sondern ein "ernstzunehmendes Phänomen" sei das Mietnomadentum, widersprach Andrea Astrid Voßhoff von der CDU/CSU-Fraktion. Mit Nachdruck verwies sie auf die enormen finanziellen Schäden, die für Vermieter entstünden. Und überhaupt sei jeder Mietnomade "einer zu viel".

Anlass der anderthalbstündigen Debatte am vergangenen Donnerstag im Bundestagsplenum war der Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes (17/10485) der Bundesregierung. Dieser soll der Umsetzung der energetischen Gebäudesanierung im Zuge der Energiewende dienen. Und die wiederum sei, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte, die "zentrale gesellschaftliche Herausforderung unserer Zeit". Die Ministerin warb bei dieser ersten Lesung im Bundestag für die Gesetzesinitiative: Sowohl Vermieter als auch Mieter würden von den Neuerungen profitieren, "auf ausgewogene Weise".

Bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen sind Lärmbelästigungen und Schmutz unumgänglich. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass in solchen Fällen Minderungen der Miete durch den Mieter für drei Monate ausgeschlossen sind. Nur wenn eine Wohnung durch die Bauarbeiten zeitweilig unbenutzbar wird, soll das Minderungsrecht erhalten bleiben. Vermieter müssten so im Regelfall keine finanziellen Einbußen in Kauf nehmen. Das schaffe einen Anreiz zur Sanierung, argumentierte die Ministerin. Im Gegenzug profitierten Mieter anschließend von geringeren Nebenkosten - etwa wenn dank energetischer Gebäudesanierung die Wohnung anschließend besser isoliert sei und der Mieter deshalb weniger heizen müsse.

Vorwurf der Übervorteilung

Die Sanierungskosten sollen nach dem bereits bestehenden Grundsatz für die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen mit jährlich elf Prozent auf die Miete umgelegt werden können. Das führte zu heftigen Protesten bei den Abgeordneten der Oppositionsfraktionen: Die geplante Neuregelung führe zu einer Bevorteilung der Vermieter bei gleichzeitiger Übervorteilung der Mieter unter dem Deckmantel der Energiewende.

Ihre Gegenentwürfe hatte die Opposition bereits im Vorfeld in Form zweier Anträge vorgelegt: "Mietrechtsnovelle nutzen - Klimafreundlich und bezahlbar wohnen" (17/10120), hieß der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Linksfraktion brachte einen Antrag mit dem Titel "Wohnen muss bezahlbar bleiben" (17/10776) ein.

Der SPD-Abgeordnete Ingo Egloff kritisierte außer dem Regierungsentwurf auch den Antrag der Linken scharf. Der nämlich sehe eine Reduzierung der Begrenzung der Kostenumlage für Sanierungsmaßnahmen auf die Mieter von elf auf fünf Prozent vor. In der Folge, so Egloff, würde kein Vermieter mehr eine energetische Gebäudesanierung vornehmen.

Auch Egloff widmete sich den Mietnomaden. Sie sind für ihn, so hob er hervor, wie der "Scheinriese" im Kinderbuch-Universum des Jim Knopf: "Je näher man dem Thema kommt, desto kleiner wird es." Abgesehen von Einzelfällen, über die groß in Boulevardzeitungen berichtet wurde, gebe es keine repräsentativen Zahlen: "Und auf dieser Basis wollen Sie ein Gesetz ändern."

Die CDU-Abgeordnete Andrea Astrid Voßhoff hatte zuvor auf eine Studie der Universität Bielefeld verwiesen, die sich eingehend dem Mietnomadentum widmet. Allerdings nannte sie keine Details der Studie. Die Oppositionsfraktionen warfen der Bundesregierung vor, ihr würden überhaupt keine Daten und Zahlen vorliegen. Die Zahl der Mietnomaden müsse daher verschwindend klein sein. Die Bielefelder Studie wurde 2010 von der Regierung selbst in Auftrag gegeben. Das Fazit lautet: Es gibt Mietbetrug in Deutschland, und zwar mit teils verheerenden Schäden für die Vermieter. Die Studie war allerdings nicht repräsentativ.

Voßhoff signalisierte der Opposition allerdings Gesprächsbereitschaft. Dazu biete die Expertenanhörung zum Thema Mietrecht des Rechtsauschusses am 15. Oktober Gelegenheit.

Akuten Handlungsbedarf sah Ingo Egloff vor allem hinsichtlich hoher Mietkosten: "Wenn es Haushalte gibt, die 40 Prozent des Nettohaushaltseinkommens für die Miete ausgeben, dann besteht Handlungsbedarf." Der SPD-Abgeordnete verwies auf einen Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmieten. Die Grünen-Abgeordnete Daniela Wagner schloss sich ihm an: 30 bis 40 Prozent des Nettoeinkommens, "das ist eindeutig zu viel". Wagner zeichnete ein düsteres Bild der Zukunft: Bereits in absehbarer Zeit "werden wir eine Situation haben, in der sich bis weit in die Mitte der Gesellschaft Menschen ihre Wohnungen nicht mehr leisten können." Der Gesetzentwurf beinhalte weder ein Konzept, um derartigen Entwicklungen entgegenzuwirken, noch eines, um die Energiewende voranzubringen. "Ihr Förderchaos derzeit erzeugt nur Stillstand. Sie bauen Mieterrechte ab, verkürzen Mietminderungsrecht und Härtefallregelungen zu Ungunsten der Mieter", warf Wagner der Koaltion vor.

"Die Neuvertragsmieten von heute sind die Bestandsmieten von morgen", erklärte sie. Deshalb sollten Neuvertragsmieten maximal zehn Prozent über den ortsüblichen Vergleichsmieten liegen dürfen. Wagner kam so auf das Thema Gentrifizierung zu sprechen, also die Verdrängung der eingesessenen Anwohner aus einem innenstadtnahen Wohngebiet. Aufgrund steigender Nachfrage klettern dann die Mieten teils ins Unermessliche. Der Gentrifizierungsprozess ist Gegenstand der soziologischen Stadtforschung.

Persönliche Freiheit

Der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae kritisierte die Forderung der Linksfraktion, derzufolge die Miete maximal 30 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen dürfe. Denn, so argumentierte der Abgeordnet, "jeder hat andere Ansprüche". Die Bürger hätten nun einmal "völlig unterschiedliche Lebensentwürfe": Der eine wolle einen großen Garten und würde dafür weniger verreisen. Ein anderer nutze die Wohnung lediglich als Schlafstätte. Wieder andere würden sogar ihre gesamte Freizeit in der Wohnung verbringen. "Das nennen wir Eigenverantwortung", sagte Thomae. Hier eine Wahl zu haben, verstehe er als "persönliche Freiheit". Und die mache schließlich den Unterschied.