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Ausbau des Petitionsrechts gefordert

22.10.2012
2023-08-30T12:17:39.7200Z
2 Min

BUNDESTAG

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke einen Entwurf für ein Petitionsgesetz vorzulegen, der unter anderem die Behandlung von Massen- und Sammelpetitionen im Plenum und in den zuständigen Fachausschüssen vorsieht. Die gegenwärtigen Regelungen zum Petitionsrecht reichten nicht aus, heißt es in der Begründung eines entsprechenden Antrages (17/10682), der vergangene Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand. Dabei verwies Ingrid Remmers für Die Linke darauf, dass die Koalition versprochen habe, das Petitionsrecht zu erweitern. Wenn die Koalition nicht mehr Bürgerbeteiligung wolle, frage sie sich, warum Union und FDP "es vorher in den Koalitionsvertrag schreiben", gab Remmers zu Protokoll. Dies sei "reine Wählertäuschung".

Günter Baumann (CDU) erinnerte dagegen daran, dass sich 2011 etwa 500.000 Bürger am Petitionswesen beteiligt hätten. Dies belege eindrucksvoll, dass sich das Petitionsverfahren bewährt habe. Er erkenne keinen Grund, ein Petitionsgesetz neu zu schaffen. Auch Stephan Thomae (FDP) wandte sich gegen den Antrag der Linksfraktion, stimmte aber mit ihr darin überein, dass die gegenwärtigen Regelungen zum Petitionsrecht nicht ausreichten. Nach dem Willen der FDP sollten Petitionen, die von mindestens 100.000 Menschen unterstützt werden, im Plenum debattiert und anschließend an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen werden, bevor sie in die Anhörung des Hauptpetenten im Petitionsausschuss münden.

Für Sonja Steffen (SPD) sollte immer wieder überlegt werden, wie man das Petitionswesen "und damit die direkten Einflussmöglichkeiten der Menschen auf unser Parlament und seine Entscheidungen stärken" könne. Dafür eigne sich der Antrag der Linksfraktion jedoch nicht. Auch Memet Kilic (Grüne) plädierte für eine Stärkung des Petitionsrechts. Es sei aber "absurd", die Formulierung eines solchen Gesetzes in die Hände der Regierung zu legen.