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Neues Wahlrecht rückt näher

22.10.2012
2023-08-30T12:17:39.7200Z
2 Min

BUNDESTAG

Bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Reform des Wahlrechts rückt eine Neuregelung näher. Man habe sich auf ein "Modell mit Ausgleichsmandaten verständigt", erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, vergangene Woche zu den interfraktionellen Verhandlungen über ein neues Wahlrecht. Damit würden Überhangmandate vollständig neutralisiert. "Die Chancen sind jetzt gestiegen, dass wir uns bis Weihnachten auf einen konkreten Gesetzentwurf einigen", fügte Oppermann hinzu. Sein Grünen-Kollege Volker Beck erklärte, vier der fünf Fraktionen hätten sich darauf verständigt, "dass das Bundesinnenministerium eine Formulierungshilfe zum Modell ,Sitzkontingente mit Vollausgleich' vorlegt". Dies sei "nur die drittbeste Lösung", doch sei entscheidend, dass der Vorschlag "verfassungsfest ist und allein der Wähler mit seiner Zweitstimme (...) die Stärkeverhältnisse im Deutschen Bundestag bestimmt".

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), verwies darauf, dass in der interfraktionellen Arbeitsgruppe zum Wahlrecht vergangene Woche die Anhörung der Experten im Mittelpunkt gestanden habe. Man habe "erneut Fortschritte gemacht, was die Bewertung der zur Diskussion stehenden Modelle betrifft", fügte Grosse-Brömer hinzu und kündigte an, in dieser Woche eine Einigung anzustreben. Der FDP-Abgeordnete Stefan Ruppert sprach von einer "sehr guten Anhörung der Wahlrechtsexperten", die eine "gute Basis für eine mögliche Einigung" in dieser Woche sei.

Für Die Linke wandte sich ihre Parlamentarierin Halina Wawzyniak gegen die ins Auge gefasste Lösung. Dieses Modell hätte im Fall seiner Anwendung seit 1994 immer zu einer Vergrößerung des Bundestages geführt, kritisierte sie. Nach ihren Worten wird bei dem Modell anhand der Bevölkerungszahl festgelegt, wie viele Mandate auf die einzelnen Bundesländer entfallen. In einer zweiten Stufe komme es zu einem Ausgleich der gegebenenfalls anfallenden Überhangmandate.