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Zwischen Integration und Inklusion

22.10.2012
2023-08-30T12:17:39.7200Z
2 Min

BEHINDERTENRECHTE

Um Menschen mit Behinderungen eine volle gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, muss die Sozialgesetzgebung reformiert werden. Das schreibt die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/7889) und fordert deshalb von der Bundesregierung, bis Ende 2012 ein Teilhabesicherungsgesetz vorzulegen. Zwei Monate vor Jahresende befasste sich nun das Bundestagsplenum mit dem Antrag und der Forderung der Linksfraktion und wies den Antrag zurück.

Die Antragsteller hatten argumentiert, dass entsprechend den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) die volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden müsse. Dies soll durch die Einrichtung einer flächendeckenden, sozialen, inklusiv ausgestalteten Infrastruktur erreicht werden.

In einem zweiten Antrag (17/7872) hatte die Linksfraktion gefordert, ein umfassendes Diskriminierungsverbot zum Schutz von Menschen mit Behinderungen gesetzlich festzuschreiben. Auch hier bezog sie sich auf die UN-Konvention. Die Fraktion forderte deshalb von der Bundesregierung, den "Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" (NAP) unverzüglich dem Bundestag als Unterrichtung vorzulegen, um eine umfassende Beratung des NAP zu ermöglichen. Im Anschluss an diese Beratungen solle der NAP im kommenden Jahr überarbeitet werden. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

Mit der Ablehnung beider Anträge folgte das Bundestagsplenum mehrheitlich der Beschlussempfehlung (17/10008) des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

Die CDU/CSU-Abgeordneten Maria Michalk und Paul Lehrieder sprachen sich gegen die Forderungen aus, weil die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung bereits ausreichen würden: Der Nationale Aktionsplan habe bereits und werde auch weiterhin das Leben der rund 9,6 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland "maßgeblich verbessern und beeinflussen", sagte Lehrieder. Die Komplexität dieser Thematik verbiete Schnellschüsse, erklärte Michalk. "Wir müssen uns weiter mit der Thematik beschäftigen", sagte sie weiter, allerdings in einem "für alle Bundesländer verbindlichen Verfahren". Da alle im Bundestag vertretenen Fraktionen auch in unterschiedlichen Konstellationen Regierungsverantwortung in den Ländern tragen, "haben wir uns gegenseitig keinen Vorwurf zu machen", sagte Michalk abschließend.