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Rauchende Schornsteine

INDUSTRIE-EMISSIONEN Bundestag setzt Richtlinie der Europäischen Kommission in nationales Recht um

22.10.2012
2023-08-30T12:17:40.7200Z
2 Min

Sie soll helfen, dass Emissionen aus der Industrie möglichst wenig Luft, Wasser und Böden verunreinigen: die EU-Richtlinie über Industrieemissionen (Industry Emission Directive/IDE). Bereits vor zwei Jahren wurde sie von der Europäischen Kommission auf den Weg gebracht. Am vergangenen Donnerstag wurde dafür zunächst die entsprechende Verordnung über IndustrieEmissionen (17/10605) vom Bundestag verabschiedet. Das Gesetz zur EU-Richtlinie über Industrie-Emissionen (17/10486) soll in dieser Woche vom Bundestag in nationales Recht umgesetzt werden. Durch dieses Rahmengesetz wurden und werden in einem Umsetzungspaket auch weitere einschlägige Bundesgesetze wie etwa das Bundes-Immissionsschutzgesetz oder das Wasserhaushaltsgesetz entsprechend novelliert.

Deutschland einst Vorreiter

Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ging es im Kern um die Frage, ob die gesetzlichen Vorgaben aus Brüssel eins zu eins umgesetzt werden oder ob darin weitergehende Umweltstandards eingearbeitet werden sollten. Während die Wirtschaft fürchtete, dass es bei einer Ausweitung der Richtlinie zu Wettbewerbsverzerrungen komme, warnten Umweltschützer vor einem weiteren Abbau von in Deutschland vorhandenden Umwelt-standards. Die Bewertung des Gesetzentwurfes fiel bei der Anhörung am vergangenen Montag entsprechend unterschiedlich aus. Bei der Richtlinie handele es sich nicht um grundlegend neues EU-Recht, sagte Rechtsanwalt Manfred Rebentisch von der Kanzlei Clifford Chance."Für die Umsetzung wird am bewährten Konzept festgehalten", sagte der Rechtsanwalt.

Der Sachverständige von ThyssenKrupp Steel Europe AG, Andreas Theuer, machte deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen für Industrie-Emissionen nicht nur ein wesentlicher Baustein des europäischen Umweltrechts seien, sondern auch eine starke industriepolitische Komponente besäßen. Die Industrie habe großes Interesse an Standards, die verbindlich und durchsetzbar seien. "Das hohe Umweltschutzniveau muss vom deutschen Gesetzgeber nicht vergoldet werden", sagte er. Christian Tebert von der Ökopol Gmbh stellte hingegen mit Bedauern fest, dass es sich bei Umsetzung der Richtlinie "keine großen Neuerungen" gebe. Bislang sei Deutschland im Umweltbereich jedoch immer Vorreiter gewesen. "Das ist für die wirtschaftliche Lokomotive Deutschland zu wenig", sagte er. Mit Blick auf die Verordnung forderte ein Teil der Experten bei Industrie-Emissionen höhere Grenzwerte etwa für Quecksilber oder Stickstoffoxide. Der Experte für industriellen Umweltschutz, Harald Schönberger, warnte hinsichtlich der Grenzwerte zum Beispiel bei Emissionen von Zementwerken vor einer Bevorzugung der Mitverbrennung im Vergleich zur Abfallverbrennung. Auch Professor Uwe Lahl, von der BZL Kommunikation und Projektsteuerung GmbH sagte, dass die Emissionen von Quecksilber beispielsweise aus Kohlekraftwerken im Gegensatz zu den USA in Deutschland unterschätzt würden. Er sprach bei der Umsetzung der Richtlinie von einer "vertanen Chance". Deutschland hätte die Chance gehabt, "Energieeffizienz als ordnungspolitisches Instrument einzuführen", sagte er. "Das ist ein Gestaltungsspielraum, der nicht genutzt wurde."