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Kurz notiert

22.10.2012
2023-08-30T12:17:40.7200Z
4 Min

Deutschland strebt neuen Flugvertrag mit Kanada an

Zu dem Luftverkehrsabkommen vom 17. Dezember 2009 zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/10917) vorgelegt. Danach sind einige Bestimmungen des bisherigen Luftabkommens zwischen Deutschland und Kanada mit dem Unionsrecht nicht vereinbar. Mit dem Gesetzentwurf soll dies geändert werden. Besonders das Niederlassungsrecht europäischer Luftfahrtunternehmen innerhalb der EU und das Recht auf diskriminierungsfreien Marktzugang zwischen Landepunkten in der EU und solchen in Kanada soll damit gewährleistet werden. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am Donnerstag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Luftverkehrsgesetz soll geändert werden

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/10958) zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vorgelegt, In der EU-Verordnung wird den Mitgliedstaaten unter anderem aufgegeben, für die Einhaltung und Durchsetzung der Verordnung in Bezug auf den See- und Binnenschiffsverkehr entsprechende Stellen einzurichten. Mit der Änderung des Luftverkehrsgesetzes soll zudem die Übergangsfrist des Paragrafen 73 Absatz 4 Luftverkehrsverordnung um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2014 verlängert werden. Dies gewährleistet, dass die bisherigen im deutschen Luftraum in grenznahen Bereichen ausgeübten Tätigkeiten ausländischer Flugsicherungsorganisationen zulässigerweise fortgesetzt werden können, heißt es im Gesetzentwurf, der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wurde.

SPD will Überarbeitung des Radverkehrsplans 2020

Eine Überarbeitung des Nationalen Radverkehrsplans 2020 fordert die SPD Fraktion in einem Antrag (17/11000), der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wurde. Dadurch sollen neue Impulse für die Förderung des Radverkehrs gesetzt werden. Deshalb fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, den unterschiedlichen Entwicklungsstufen des Radverkehrs in den Regionen in Deutschland gerecht zu werden und entsprechend differenzierte Förderansätze zu erarbeiten. Dabei soll unter anderen die Finanzausstattung für den Bau von Radwegen an Bundesfernstraßen bedarfsgerecht in Höhe von rund 100 Millionen Euro in der mittelfristigen Finanzplanung festgeschrieben werden. Der Bau von Fahrradwegen als Teil von städtebaulichen Konzepten zur Umgestaltung des öffentlichen Raumes soll im Rahmen der Städtebauförderung weiter gefördert werden. Voraussetzung dafür sei, dass die Bundesmittel für die Städtebauförderung entsprechend des Bedarfs auf mindestens 700 Millionen Euro erhöht und in der mittelfristigen Finanzplanung verstetigt werden. Fahrradfahren ist eine gesunde und umweltfreundliche Alternative zum Auto, erhöht die Lebensqualität und führt attraktiveren, lebendigeren Städten und Gemeinden, schreibt die Fraktion in dem Antrag.

771 Millionen Euro aus dem ERP-Sondervermögen

Zur Förderung der deutschen Wirtschaft hat die Bundesregierung am vergangenen Donnerstag den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2013 (17/10915) eingebracht. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 771 Millionen Euro bereitgestellt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstandes sollen zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen mit einem Volumen von zusammen rund 6,6 Milliarden Euro erhalten. Finanzierungszwecke sind unter anderem Vorhaben in regionalen Fördergebieten, Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, Refinanzierungen privater Kapitalbeteiligungs-Gesellschaften, Innovationen sowie Exportfinanzierungen.

Raumordnungsplan für Energiewende verlangt

Klimaschutz und Energiewende sollen auch im Raumordnungsrecht umgesetzt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem am Donnerstag erstmals beratenen Antrag (17/9583) die Aufstellung eines Bundesraumordnungsplans für erneuerbare Energien. Dieser Plan soll Transparenz schaffen, den nachfolgenden Ebenen Orientierung bieten und damit einen "Beitrag zur sachgerechten Verteilung erneuerbarer Energien im Raum" leisten, schreiben die Antragsteller. Außerdem sollen mit Gesetzesänderungen sogenannte Verhinderungsplanungen bei Windkraftanlagen eingedämmt werden.

Regierung will Weingesetz ändern

Die Bundesregierung legt den Entwurf eines siebten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (17/10042) vor. Ziel der Novellierung ist unter anderem die Einbeziehung des Jungweins bei der Berechnung der von Betrieben von anderen Betrieben übernommenen Mengen von Weinerzeugnissen, um Ungleichheit im Wettbewerb zu vermeiden. Des Weiteren soll durch die Übernahme von Sanktionsmaßnahmen aus dem Lebensmittelrecht in das Weingesetz gewährleistet werden, dass die Gesundheit gefährdende Weine den zuständigen Behörden rechtzeitig gemeldet werden können.

Ausschuss fordert Stärkung kleiner Tankstellen

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat vergangene Woche mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition Änderungen im Wettbewerbsrecht (17/9852) zugestimmt. Damit soll die Situation der freien Tankstellen verbessert werden. Den Entwurf sieht eine Stärkung kleinerer und mittlerer Tankstellenbetreiber vor. Dies soll durch eine Verlängerung des Verbots der "Preis-Kosten-Schere" erfolgen. Damit soll verhindert werden, dass große Mineralölkonzerne kleine und mittlere Konkurrenten im Wettbewerb behindern, indem sie ihnen Kraftstoffe zu einem höheren Preis liefern als dem, den sie selbst an ihren eigenen Tankstellen von den Autofahrern verlangen. Außerdem werden die gesetzlichen Krankenkassen dem Wettbewerbsrecht unterworfen.