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Steuerabkommen mit Schweiz und Liechtenstein

FINANZEN II Opposition sieht Anspruch gegen Steuerhinterzieher auf Zahlung und Strafe aufgegeben

22.10.2012
2023-08-30T12:17:40.7200Z
2 Min

Der Finanzausschuss hat vergangene Woche dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz und weiteren Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern zugestimmt. Für das von der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegte Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 (17/10059) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP, während die SPD-Fraktion, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Abkommen ablehnten.

Zehn Milliarden erwartet

Ein Sprecher der CDU/CSU wies auf Verbesserungen in dem Abkommen hin. Man sei "bis an die Grenze des Machbaren gekommen". Zu Forderungen nach Änderungen sagte er, es handele sich um einen Vertrag mit einem souveränen Staat, der nach langen, zähen Verhandlungen ausgehandelt worden sei. Die Union erwartet Mehreinnahmen von zehn Milliarden Euro. Die FDP-Fraktion kritisierte die Verweigerungshaltung der Opposition im Bundesrat. Wenn das Abkommen nicht bald in Kraft treten könne, drohten zum Jahresende 1,5 Milliarden Euro Steuerforderungen zu verjähren.

Die SPD-Fraktion warf dagegen der Koalition vor, den Anspruch auf deutsche Steuer- und Strafansprüche aufzugeben und das Schweizer Bankgeheimnis schützen zu wollen. Steuerhinterziehung werde noch goutiert, da die Höhe der vorgesehenen Pauschalzahlungen deutlich unter der individuellen Steuerschuld liege. Weitreichende Umgehungsmöglichkeiten seien nicht auszuschließen. Da durch das Abkommen keine CDs mit Daten mehr aufgekauft werden könnten, werde das Entdeckungsrisiko der Steuerhinterzieher sinken.

Auch die Linksfraktion sprach von einer Begünstigung der Steuerhinterzieher. Das Abkommen räume Steuerhinterziehern genügend Zeit ein, um ihr Geld aus der Schweiz abzuziehen und woanders anzulegen. Auch räume das Abkommen die Möglichkeit zu einer strafbefreienden Teilselbstanzeige ein, die in anderen Fällen nicht möglich sei. Dass die Nachversteuerung anonym möglich sei, sei ein Persilschein, mit dem Schwarzgeld aus der Vergangenheit weiß gewaschen werden könne. Das Abkommen bedeute eine direkte Einladung zur Geldwäsche und sei ein "Sabotageakt gegen den automatischen Informationsaustausch".

Auch Bündnis 90/Die Grünen forderten einen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit der Schweiz und die Zulassung von Gruppenanfragen zu Steuerangelegenheiten. Mit der Möglichkeit von Gruppenanfragen mit Rückwirkung könne das Abschleichen in andere Länder verhindert werden.

Das Abkommen sieht vor, dass Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz in Zukunft wie in Deutschland besteuert werden sollen. Dafür sollen die Schweizer Zahlstellen eine der deutschen Abgeltungsteuer (derzeit 25 Prozent) und dem deutschen Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Abgeltungsteuer) entsprechende Quellensteuer erheben. Unversteuerte deutsche Kapitalanlagen in der Schweiz in Zukunft sollen "einem nicht kalkulierbaren Entdeckungsrisiko" unterliegen.

Der Finanzausschuss billigte außerdem Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg (17/10751), mit den Niederlanden (17/10752) und mit dem Fürstentum Liechtenstein (17/10753).