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Kurz notiert

12.11.2012
2023-08-30T12:17:41.7200Z
3 Min

Linke scheitert mit Antrag zum Unterhaltsvorschuss

Der Bundestag hat den Antrag der Linksfraktion (17/11326) am vergangenen Freitag abgelehnt, die Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss anzuheben. Die Linke hatte gefordert, dass der staatliche Unterhaltsvorschuss, der im Falle säumiger Unterhalts- pflichtiger an Unterhaltsberechtigte ausgezahlt wird, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eines Kindes gezahlt wird. Der Unterhaltsvorschuss wird derzeit nur bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr des Kindes gewährt.

Truppenübungsplatz Altmark wird ausgebaut

Der Ausbau des Truppenübungsplatz Altmark auf dem Gebiet der Colbitz-Letzlinger Heide im Norden von Sachsen-Anhalt wird nicht gestoppt. Der Bundestag lehnte am vergangenen Donnerstag einen Antrag der Linksfraktion (17/10684) ab, das Gebiet zukünftig zivil zu nutzen.

Koalition will auf EU-Ebene modernes Datenschutzrecht

Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion dafür einsetzen, dass auf europäischer Ebene "ein modernes Datenschutzrecht geschaffen wird, das die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen in allen Kommunikationsformen effektiv schützt und dabei die berechtigten Belange aller Beteiligten berücksichtigt und ein hohes Schutzniveau gewährleistet". Einen entsprechenden Antrag der Koalition (17/11325) überwies der Bundestag vergangene Woche zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse.

Ausländer-Zentralregister wird modifiziert

Das Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz) wird an Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) angepasst. Dazu verabschiedete der Bundestag vergangene Woche mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/11051) in modifizierter Fassung (17/11364). Wie die Regierung in der Vorlage ausführt, hat der EuGH mit Urteil vom 16. Dezember 2008 unter anderem entschieden, dass personenbezogene Daten von Unionsbürgern nur unter bestimmten Voraussetzungen in einem Register wie dem Ausländerzentralregister gespeichert und genutzt werden dürfen.

Kein Verbot von Wahlräumen mit Videotechnik

Die Einrichtung von Wahlräumen in Gebäuden oder Räumen mit Überwachungstechnik muss aus Sicht der Bundesregierung nicht verboten werden. Sofern mit Videotechnik ausgestattete Räume als Wahlräume genutzt werden müssten, seien die Kameras "abzudecken oder so auszurichten, dass sie die Wahlhandlung nicht erfassen können", schreibt die Regierung in einer Unterrichtung (17/11088). Ein generelles Verbot von Wahlräumen mit Videoüberwachungstechnik könne gerade solche Räume ausschließen, die wegen ihres barrierefreien Zugangs insbesondere Behinderten die Teilnahme an der Wahl erleichtern.

Bund entlastet Länder bei Grundsicherung

Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag vergangene Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (17/10748) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/11382) beschlossen. Der Bund wird künftig die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernehmen. Dadurch sollen Länder und Kommunen entlastet werden. Die Kostenübernahme wird bis 2014 stufenweise erfolgen. Auch werden aufstockende Landesleistungen künftig nicht mehr als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet. Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen zur Umsetzung des europäischen Fiskalpakts im Hinblick auf die Erstattung der aktuellen Nettoausgaben des laufenden Kalenderjahres durch den Bund.

Rechtsbehelfsbelehrung wird Pflicht

In allen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen die anwaltliche Vertretung nicht obligatorisch ist, wird die Pflicht zu einer Rechtsbehelfsbelehrung eingeführt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess (17/10490) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/11385) hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag einstimmig angenommen. Ferner wird in der Zivilprozessordnung die Gesamtsumme der pfändungsfreien Beiträge für den Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbstständiger erhöht und die Ansparphase bis zum vollendeten 67. Lebensjahr verlängert.

Deutsches Familienrecht an EU-Verordnung angepasst

In der EU soll die Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts gestärkt werden. Die Anpassung deutschen Rechts an eine entsprechende EU-Verordnung hat der Bundestag in der vergangenen Sitzungswoche beschlossen. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/11049) auf Empfehlung des Rechtsausschusses angenommen.

Ferner wird für bestimmte Fälle eine Rechtsgrundlage für die Eintragung eines im EU-Ausland erworbenen und dort in einem Personenstandsregister eingetragenen Namens geschaffen.