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Auf dem Weg nach Karlsruhe

BETREUUNGSGELD Opposition will gegen die beschlossene Einführung Verfassungsklage einreichen

12.11.2012
2023-08-30T12:17:41.7200Z
3 Min

Der Bundestag hat einen ersten Schlussstrich unter die jahrelange Diskussion um das umstrittene Betreuungsgeld gezogen. Allerdings nur vorerst. Am vergangenen Freitag beschloss das Parlament, die neue familienpolitische Leistung zum 1. August 2013 einzuführen. Für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/9917, 17/11404) in geänderter Fassung stimmten in der namentlichen Abstimmung 310 Abgeordnete. Mit Nein votierten 282 Parlamentarier, zwei enthielten sich der Stimme.

Beendet ist der Dauerstreit zwischen Befürwortern und Gegnern des Betreuungsgeldes jedoch nicht. Im Gegenteil: Während der abschließenden Lesung drohten die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen zu wollen. Und der designierte SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück kündigte an, das Betreuungsgeld nach einem Wahlsieg von Sozialdemokraten und Grünen bei der kommenden Bundestagswahl wieder abzuschaffen.

Doch auch in den nächsten Wochen wird das Betreuungsgeld auf der Tagesordnung des Parlaments bleiben. Denn gleichzeitig mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes, brachten die Koalitionsfraktionen einen weiteren Gesetzentwurf (17/11315) ein, mit das Betreuungsgeld gemäß der Beschlüsse des Koalitionsgipfels um eine private Altersvorsorge und ein sogenanntes Bildungssparen erweitert werden soll.

In der hoch emotional geführten Debatte prallten die unterschiedlichen Auffassungen von Befürwortern und Gegnern noch einmal frontal aufeinander. Vehement verteidigten Unionsabgeordnete wie die Familienpolitiker Dorothee Bär (CSU) und Markus Grübel (CDU) das Betreuungsgeld. Zusammen mit dem Ausbau der Kinderbetreuung und der Umsetzung des garantierten Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz liege jetzt "ein wunderbares Gesamtpaket" vor, argumentierte CSU-Frau Bär. Die Koalition schaffe für die Eltern die "Wahlfreiheit", wo und wie sie ihre Kleinkinder betreuen beziehungsweise betreuen lassen. Vor allem ihre Partei hatte sich für die auch in der Koalition umstrittene Leistung eingesetzt. Die Erweiterungen vor allem durch das Bildungssparen müsse es eigentlich auch der Opposition ermöglichen, dem Betreuungsgeld zuzustimmen. Bär und Grübel warfen SPD, Linken und Grünen vor, Eltern zu diskreditieren. "Eltern schaden ihre Kindern" - so könne man die Oppositionskritik zusammenfassen, sagte Grübel. Kinder seien nicht einheitlich und deswegen könne es auch keine Einheitsbetreuung geben.

Scharfe Kritik

Die Opposition geißelte das Betreuungsgeld übereinstimmend als "kinder-, frauen- und familienfeindlich". Es sei ein falscher Anreiz für Frauen, dem Erwerbsleben nach einer Geburt länger fern zu bleiben. Und Kindern werde die Chance auf einen frühzeitigen Zugang zur Bildung verbaut. Davon seien vor allem Kinder aus sozial benachteiligten und bildungsfernen Bevölkerungsschichten betroffen.

Das ganze Gesetz sei "schwachsinnig", verfestige "überholte Rollenbilder" und sei nicht gegenfinanziert, schimpfte Peer Steinbrück. Und der grüne Fraktionsvorsitzende Jürgen Trittin ergänzte, das Betreuungsgeld belaste die öffentlichen Haushalte mit rund 1,2 Milliarden Euro jährlich: "Für diesen teueren Irrweg sollen wir alle bezahlen." Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) predige überall in Europa einen regiden Sparkurs und werfe selbst "das Geld zum Fenster raus", schimpfte Trittin. Die kinderpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Diana Golze, kritisierte, es gebe für Eltern keine echte Wahlfreiheit solange nicht genügend Kita-Plätze geschaffen würden. Noch immer fehlten rund 220.000 Betreuungsplätze, sagte Golze unter Berufung auf Angaben des Statistischen Bundesamtes.

Besonders kritisch ging die Opposition mit der FDP ins Gericht. Diese habe das Betreuungsgeld lange Zeit mehrheitlich abgelehnt. Jetzt werde es in einer Mischung aus "Selbstverleugnung und Disziplinierung" durch das Parlament gebracht, monierte Steinbrück.

Der FDP-Bildungspolitiker Patrick Meinhardt wies die Kritik zurück. Seine Fraktion habe es in harten Verhandlungen in der Koalition erreicht, dem Betreuungsgeld einen "bildungspolitischen Stempel aufzudrücken". Auch die Empfänger von Arbeitslosengeld II könnten das Bildungssparen für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Die Kritik der SPD sei an "Heuchelei und Doppelzüngigkeit nicht zu überbieten", erregte sich Meinhardt. Schließlich hätten die Sozialdemokraten die Einführung des Betreuungsgeldes ab 2013 und den Kita-Ausbau in der großen Koalition zusammen mit der Union beschlossen und im Achten Sozialgesetzbuch verankert. Steinbrück selbst habe dies damals als "vernünftigen Kompromiss" bezeichnet, hielt der FDP-Parlamentarier der der SPD entgegen.