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Kinderrechte gestärkt

12.11.2012
2023-08-30T12:17:41.7200Z
1 Min

FAMILIE

Der Bundestag hat den Weg zur Ratifizierung des dritten Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes frei gemacht. Das Parlament verabschiedete den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/10916) am vergangenen Donnerstag einstimmig.

Aufgrund des Protokolls darf der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes Beschwerden von Einzelpersonen oder Personengruppen entgegennehmen, die behaupten, in einem Recht aus dem Übereinkommen oder den drei Fakultativprotokollen durch einen Vertragsstaat verletzt worden zu sein. Bei schwerwiegenden oder systematischen Verletzungen der Rechte des Kindes durch einen Vertragsstaat darf der Ausschuss eine Untersuchungsverfahren einleiten. Sanktionen gegen einen Vertragsstaat kann der Ausschuss allerdings nicht verhängen.

Das erste und zweite Fakultativprotokoll verbieten den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten, den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes war bislang die letzte UN-Menschenrechtskonvention ohne eigenen Beschwerdemechanismus.

Deutschland hatte das Fakultativprotokoll am 28. Februar 2012 als einer der ersten Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen unterzeichnet.