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Mikrozensus: Gesetz verlängert

12.11.2012
2023-08-30T12:17:41.7200Z
1 Min

INNEN

Das Mikrozensusgesetz von 2005 wird um vier Jahre verlängert. Das hat der Bundestag in der vergangenen Sitzungswoche beschlossen. Gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Zustimmung der übrigen Fraktionen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005" (17/10041) auf Empfehlung des Innenausschusses (17/11363) verabschiedet.

Das Gesetz von 2005 ordnet statistische Datenerhebungen der Bevölkerung bis Ende 2012 an. Mit der Verabschiedung des neuen Anschlussgesetzes wird es nun bis einschließlich 2016 verlängert werden.

Michael Frieser (CDU/CSU) zeigte sich ob der Abstimmung verwundert. Er sei davon ausgegangen, das Gesetz könne "ohne größere Diskussionen sogar interfraktionell verabschiedet werden", monierte er das Ergebnis. Es gebe den "schönen Satz 'Politik beginnt mit der Betrachtung der Realität'". Genau darum gehe es beim Mikrozensus.

Der Linke-Abgeordnete Jan Korte zeigte sich empört. Unter anderem, weil auskunftsunwilligen Bürgern Zwangsgelder von bis zu 5.000 Euro oder sogar Beugehaft drohten. Ein Staat, der mit der "Androhung von Verwaltungszwang" reagiere, bekomme "vielleicht irgendwann irgendwelche Auskünfte". Allerdings bleibe "die Verlässlichkeit erzwungener Auskünfte bleibt zweifelhaft."

Im Gegensatz zur Volkszählung sind beim Mikrozensus nur nach bestimmten Zufallskriterien ausgewählte Haushalte beteiligt. Sie werden so gewählt, dass die Repräsentativität der Ergebnisse statistisch gesichert ist. Zweck ist es, die Ergebnisse der aufwendigen Volkszählungen mit überschaubarem organisatorischem Aufwand zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

An den Befragungen sind jährlich ein Prozent aller Haushalte beteiligt, informiert das Statistische Bundesamt.