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VOR 20 JAHREN ... : Eine Union mit drei Säulen

26.11.2012
2023-08-30T12:17:42.7200Z
1 Min

2. Dezember 1992: Vertrag über die Europäische Union

Die Nachricht saß: Die D-Mark wird abgeschafft, spätestens 1999 soll eine gemeinsame Währung kommen. Im Dezember 1991 einigte man sich beim EG-Gipfel in Maastricht auf die Einführung des Euro - und die Gründung der Europäischen Union.

Nur wenige Wochen später, am 7. Februar 1992, wurden die entsprechenden Verträge an gleicher Stelle unterzeichnet. Am 2. Dezember beriet der Bundestag dann abschließend über die Ratifizierung des Vertrags von Maastricht. Zwar fiel das Votum der Abgeordneten für das Regelwerk deutlich aus - 543 Parlamentarier stimmten für, nur 17 gegen "Maastricht" -, Kritiker hatte der Vertrag aber sehr wohl. Der fraktionslose Ortwin Lowack beispielsweise warnte in der Debatte vor einem "festen Zeitplan", nachdem die geplante Währungsunion umgesetzt werden sollte. "Ich halte das bei der mangelnden Koordinierung der Stabilitätspolitik der Mitgliedsländer für Unsinn", sagte er. Einige Politiker bemängelten, dass der Vertrag das Europäische Parlament nicht genügend stärke. Andere zogen vor das Bundesverfassungsgericht, da sie in der Übertragung von Kompetenzen auf die EU im Zuge der Wirtschafts- und Währungsunion einen Verstoß gegen das Demokratie- und Gewaltenteilungsprinzip sahen. Doch die Karlsruher Richter gaben dem Vertrag grünes Licht, sodass er am 1. November 1993 in Kraft treten konnte.

Die neu gegründete EU wurde auf drei Säulen gestellt: Die Fortführung und Ausdehnung der Gemeinschaftspolitik der EG (EG), die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (PJZS).