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Mehr Geld für NSU-Opfer

JUSTIZ Bundestag stockt den kleinsten Ressort-Etat auf

26.11.2012
2023-08-30T12:17:42.7200Z
2 Min

Alle Beratungen zum Justizetat 2013 seien gut vorbereitet gewesen, lobte der SPD-Abgeordnete Ewald Schurer vergangene Woche in der Haushaltsdebatte das zuständige Ministerium. Er verwies auf die "kleinen Änderungen bei der Bereinigungssitzung", nach der sich die Einnahmen des Ministeriums im kommenden Jahr nunmehr auf 484,3 Millionen Euro und die Ausgaben auf 606,84 Millionen Euro belaufen würden. Das sei deshalb erwähnenswert, sagte Schurer, weil das ein "Novum aller Haushalte" sei, nämlich eine Deckungsquote von etwa 80 Prozent. Dennoch stimmte seine Fraktion am Ende der Plenardebatte gegen den Haushaltsentwurf für das Bundesjustizministerium in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/10807, 17/10823, 17/10824). Der Entwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die der Opposition angenommen.

Massive Fallzahlen

Zu den "kleinen Änderungen" zählte unter anderem die Aufstockung der zur Verfügung stehenden Gelder für "Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe" auf eine Million Euro. Im ursprünglichen Ansatz der Bundesregierung (17/10200) war nur die Hälfte der Summe für diesen Titel vorgesehen. Anlass für die Verdopplung sind die "massiv gestiegenen Fallzahlen im Zuge der NSU-Verbrechen", heißt es im Bericht des Haushaltsausschusses (17/10825). Die Aufstockung war im Ausschuss interfraktionell einvernehmlich beschlossen worden.

Alexander Funk (CDU) hob hervor, dass es gelungen sei, den Mittelansatz für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit gegenüber dem Etatentwurf um weitere 364.000 Euro auf nunmehr 4,1 Millionen Euro aufzustocken. Die Stiftung leiste eine "vorbildliche Arbeit beim Export deutschen Rechts in andere Länder und nun speziell in den arabischen Raum", sagte Funk.

Dunkle Geschichte

Der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae lobte vor allem das Forschungsprojekt zur Aufklärung des Umgangs des Bundesjustizministeriums mit der nationalsozialistischen Vergangenheit. Es sei ein "sehr wichtiges Vorhaben", das zeige, "dass wir nichts vertuschen wollen, sondern uns offensiv mit der dunklen Geschichte in Deutschland befassen wollen", sagte Thomae.

Dieses Projekt sei "richtig und notwendig", befand auch der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag. Er forderte die "unabhängige und vollständige Aufklärung". Sie sei ihm ein "echtes Anliegen".

Jens Petermann (Die Linke) kam auf die hohen Verfahrenszahlen am Bundesverfassungsgericht zu sprechen. "Mit dem Konstrukt einer Mutwillensgebühr würde der Zugang zum Gericht beschnitten", kritisierte er ein Regierungsvorhaben. "Die Bürgerinnen und Bürger sollen also zahlen, wenn sie das Gericht mit vermeintlichem Unfug beschäftigen", sagte er weiter. Doch dieser Rechtsweg müsse allen offenstehen, auch Bürgern mit "schmalem Geldbeutel".

Der Etat des Bundesverfassungsgerichts für das kommende Jahr (17/10823, 17/10824) mit Ausgaben in Höhe von 45,13 Millionen Euro wurde einstimmig vom Bundestag verabschiedet.