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Zurück zur Normalität

BESCHNEIDUNG Das neue Gesetz schafft Rechtssicherheit für Juden und Muslime in Deutschland

17.12.2012
2023-08-30T12:17:43.7200Z
4 Min

Ein sechs Meter hoher, achtarmiger Chanukka-Leuchter erhellte vergangene Woche den Pariser Platz in der Bundeshauptstadt zwischen dem festlich geschmückten Weihnachtsbaum und dem Brandenburger Tor. Das jüdische Lichterfest fiel in diesem Jahr in die Zeit zwischen dem zweiten und dem dritten Adventswochenende. Es dauert acht Tage. Und so brannte der Leuchter auch am vergangenen Mittwoch, als nur einen Katzensprung entfernt, im Plenarsaal des Bundestags im Berliner Reichstagsgebäude, die Abgeordneten ein Gesetz über die Beschneidung des männlichen Kindes verabschiedeten.

Rechtssicherheit

Ein Gesetz, das Juden und Muslimen endlich Rechtssicherheit verschaffen soll - und das in Deutschland: Da überraschte es nicht, dass Frank-Walter Steinmeier (SPD) in der Debatte kund tat, dass er sich "ausgesprochen unwohl" dabei fühle, wenn "ausgerechnet wir Deutschen unseren jüdischen Mitbürgern beibringen, was Inhalt von Kindeswohl und Lebensschutz ist". Steinmeier ergänzte: "Dasselbe gilt für Muslime." Die religiöse Toleranz bleibe "ein Kern der europäischen Aufklärung".

Zur Diskussion standen der Gesetzentwurf der Bundesregierung über den "Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" (17/11295) und ein von 66 Abgeordneten der Oppositionsfraktionen initiierter Gesetzentwurf mit fast wortgleichem Titel (17/11430). Während die Koalition in ihrem Entwurf keine Altersbegrenzung vorgesehen hat, wollte der Gruppenantrag eine Beschneidung erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erlauben.

Gefahr der Kriminalisierung

Dies jedoch würde "ein staatliches Verbot" einer Beschneidung eines unter 14-jährigen Jungen bedeuten, und es würde Eltern dazu zwingen, zum Zwecke der Beschneidung mit ihrem Kind ins Ausland zu gehen, erklärte Andrea Astrid Voßhoff (CDU).

In der jüdischen Tradition ist es Brauch, die "Brit Mila", die Beschneidung, am achten Lebenstag eines Knaben vorzunehmen. Dieses Ritual ist eines der 248 Gebote der Mitzwot, den 613 einzelnen Pflichten des Judentums, und gilt als Gebot Gottes. Der Koran erwähnt die Beschneidung zwar nicht ausdrücklich. Jedoch ist sie in islamisch geprägten Ländern als "Sunna", Sitte, weitverbreitet und wird im Kindes- oder Jugendalter durchgeführt.

Der dem Gruppenantrag zugrunde liegenden Regelung zufolge, eine Beschneidung erst nach dem vollendeten 14. Lebensjahr zu erlauben, würden jüdische Eltern, die ihren religiösen Pflichten nachkommen, Gefahr laufen, kriminalisiert zu werden, argumentierte Voßhoff weiter: "Das kann doch nicht gewollt sein". Deshalb sei der Regierungsentwurf "eine gute und tragfähige Lösung".

Dieser wurde dann auch in dritter Beratung nach einer namentlichen Abstimmung verabschiedet. Für den Entwurf stimmten 434 Abgeordnete. 100 stimmten gegen ihn, 46 Parlamentarier enthielten sich der Stimme. Auch über den Gruppenantrag der 66 oppositionellen Parlamentarier wurde namentlich abgestimmt. Von 584 abgegebenen Stimmen entfielen nur 91 auf den Antrag der 66 oppositionellen Abgeordneten. 462 stimmten gegen ihn, während sich 31 enthielten.

Vorangegangen waren insgesamt 90 Minuten engagiert geführter Debatte.

Schutz der Kinder

Diana Golze von der Fraktion Die Linke ist nicht nur Vorsitzende der Kinderkommission des Bundestages, sondern auch eine der 66 Oppositionsabgeordneten, die den Gruppenantrag gestellt hatten. Kinderrechte, sagte Golze, hätten in den vergangenen Jahrzehnten eine deutliche Aufwertung erfahren. "Aber ich kann mich", argumentierte sie, "nicht glaubhaft für die Rechte des Kindes auf Schutz und Beteiligung und die Schaffung kindgerechter Lebensverhältnisse einsetzen und dann aber gleichzeitig sagen: Die Rechte des Kindes hören dort auf, wo Religion anfängt."

Stephan Thomae (FDP) hingegen konzentrierte sich auf die Frage der Ausführung der Beschneidung: Zentraler Punkt sei die Formulierung im Regierungsentwurf, derzufolge die Beschneidung "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" vorgenommen werden müsse. Diese Regeln seien "das Maß aller Dinge", sagte Thomae. Damit bringe "der Regierungsentwurf die Rechte der Kinder, der Eltern und der Religionsgemeinschaften in den bestmöglichen Ausgleich".

Keine Straftat

Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) hielt fest, dass die Beschneidung zwar den Tatbestand einer Körperverletzung erfülle, es aber Gründe gebe, "warum Eltern als Treuhänder ihrer Kinder" zu dem Ergebnis kommen, in eine Beschneidung einzuwilligen. Diese Gründe seien in der Religionszugehörigkeit zu finden. Deshalb sei die Beschneidung keine Straftat. Sie wolle nicht, dass Polizei und Gerichtstermine in Deutschland die Antwort auf eine Beschneidung sind. "Ich will Beschneidung nicht kriminalisieren", sagte Künast weiter, "deshalb stimme ich für den Regierungsentwurf."

Drei Gruppen von Abgeordneten hatten im Vorfeld der Debatte Änderungsanträge zu diesem Entwurf vorgelegt, die allerdings in namentlicher Abstimmung scheiterten.

Bis zum Sommer dieses Jahres war die religiöse Beschneidung hierzulande nicht infrage gestellt worden. Dann aber wurde die Rechtsmäßigkeit durch ein Urteil des Kölner Landgerichts bezweifelt. Das Gericht wertete das Beschneiden der Vorhaut bei Säuglingen ohne medizinische Indikation und Betäubung als Körperverletzung. Kurz darauf forderten die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD die Regierung in einem Antrag (17/10331) auf, Rechtssicherheit zu schaffen. Die sei nun gegeben, betonte Frank-Walter Steinmeier (SPD).

Verunsicherung

Jeder, der in den letzten Wochen in jüdischen und muslimischen Gemeinden unterwegs gewesen sei, werde dort Verunsicherung gespürt haben, so Steinmeier. Der Regierungsentwurf mache Schluss mit dieser Unsicherheit, sagte der Sozialdemokrat: "Das will ich ausdrücklich einräumen." Allerdings, so Steinmeier, hätte die Regierung seiner Fraktion die Zustimmung einfacher gemacht, "wenn Sie Raum zur Diskussion gegeben hätten".

Trotz des neuen Gesetzes ermittelt die Staatsanwaltschaft Hof weiter gegen den Rabbiner David Goldberg. Er hatte in der Zwischenzeit weiterhin Beschneidungen durchgeführt und war von einem Arzt angezeigt worden.