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Umstrittenes Ruhegehalt

BUNDESPRÄSIDENT SPD schlägt Mindestamtszeit vor

17.12.2012
2023-08-30T12:17:43.7200Z
2 Min

Als vor einem Jahr die ersten Vorwürfe gegen den damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff laut wurden, ahnte wohl niemand, wie schnell dessen Karriere daraufhin beendet sein würde. Und noch immer weckt dieses Thema viele Emotionen -das wurde auch in der Plernardebatte zur Neuregelung der Ruhebezüge des Bundespräsidenten am vergangenen Donnerstag deutlich. Im Bundestag stellte die SPD einen Gesetzentwurf (17/11593) zur Diskussion, der für den Anspruch auf ein Ruhegehalt eine Mindestamtszeit von zwei Jahren und sechs Monaten voraussetzt. Geht es nach dem Willen der Sozialdemokraten, soll das Ruhegehalt zunächst 50 Prozent der Amtsbezüge betragen und nach einer Amtszeit von zehn Jahren auf 100 Prozent steigen.

Michael Hartmann, innenpolitischer Sprecher der SPD, sagte dazu, es gehe "hier nicht um ein Herabwürdigen der Versorgung aus kleinkarierten Motiven oder gar aus Neid" oder um eine "Lex Wulff". Vielmehr wolle man "weg von einer Art hoheitlicher Apanageregelung und hin zu einer dem demokratischen Rechtsstaat angemessenen Versorgung" kommen.

Dies sieht die Koalition gänzlich anders: Die SPD bringe das Thema nur deshalb gerade jetzt auf, so der CDU-Innenpolitiker Helmut Brandt, um es im Wahlkampf in Niedersachsen ausschlachten zu können. Der Entwurf sei "mehr oder weniger Stückwerk", weil er keine Regelung etwa für den Fall vorsehe, dass ein Bundespräsident aus Krankheitsgründen aus dem Amt scheide und noch keine zweieinhalb Jahre Amtszeit hinter sich habe. Für die FDP bezeichnete Stefan Ruppert den Entwurf als "regelungstechnisch eher missglückt als geglückt".

Ehrensold

Bündnis 90/Die Grünen wollen den Ehrensold abschaffen und durch "eine faire Pensionsregelung" ersetzen. Das betonte Omid Nouripour. Seine Fraktion lehne aber rückwirkende Regelungen ab und sei auch dagegen, gar keine Pension zu gewähren. Es gehe "nämlich nicht um einen Einzelfall, sondern um eine Regelung, die für alle greifen muss". Auch für Die Linke hat die zeitliche Nähe des Entwurfs zur niedersächsischen Landtagswahl einen "schalen Beigeschmack", sagte Dietmar Bartsch. Ein Bundespräsident könne nach seinem Ausscheiden nicht weiterhin 100 Prozent seiner Bezüge bekommen, das Thema müsse aber im Konsens geregelt werden.