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Aus Plenum und Ausschüssen : Industrie hilft beim Strom sparen

17.12.2012
2023-08-30T12:17:44.7200Z
2 Min

Wirtschaft

Große Stromverbraucher sollen bei drohender Instabilität des Stromnetzes vom Netz gehen können und dafür eine Entschädigung erhalten, die auf den Strompreis umgelegt wird. Der Bundestag stimmte am Donnerstag einer von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (17/11671, 17/11886) zu. Für die Verordnung votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie die SPD-Fraktion. Die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.

Die Verordnung sieht vor, dass Übertragungsnetzbetreiber in Zukunft abschaltbare Lasten ausschreiben und mit den Anbietern Verträge bis zu einer Gesamtabschaltleistung von 3.000 Megawatt schließen. Abschaltbare Lasten seien "große Verbrauchseinheiten, die am Hoch- und Höchstspanungsnetz angeschlossen sind, mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen und aufgrund der Besonderheiten ihres Produktionsprozesses kurzfristig auf Abruf für eine bestimmte Zeit ihre Verbrauchsleistung reduzieren können" erläutert die Bundesregierung.

Nach ihren Angaben können für die abschaltbaren Lasten Kosten von maximal 348 Millionen Euro im Jahr entstehen, die an die Großabnehmer zu zahlen sind. Diese Maximalbetrachtung sei aber rein rechnerischer Natur und würde einer jährlichen finanziellen maximalen Mehrbelastung von 4,18 Euro für den durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden entsprechen. "Tatsächlich zu erwarten sind allerdings Kostenbelastungen, die einen Teil dessen betragen und zwischen ein und zwei Euro jährlich liegen dürften", prognostiziert die Bundesregierung. Die Berechnung berücksichtige aber "in keiner Weise die positiven netzstabilisierenden Effekte der Kosten verursachenden Maßnahmen". Ziel der Verordnung ist es, die Versorgungssicherheit und Zuverlässigkeit zu erhöhen und die Kostensteigerungen dadurch aufzuwiegen.